Saarbruecker Zeitung

Wie die Datenkrake gebremst wird

Mit einig en Einstellun­g en können Facebook-Nutzer ihre Privatsphä­re im sozialen Netzwerk besser schützen.

- VON DIRK AVERESCH UND CHRISTOPH DERNBACH

BERLIN (dpa) Wer sich bei Facebook anmeldet, weiß, dass das soziale Netzwerk zahlreiche Daten sammelt. Dass es aber Voreinstel­lungen gibt, über die die Nutzer nicht informiert wurden und in die sie auch nicht eingewilli­gt haben, könnte viele überrasche­n. Zwar hat das Landgerich­t Berlin kürzlich diverse Voreinstel­lungen untersagt, wie etwa den automatisc­h aktivierte­n Ortungsdie­nst bei der Facebook-App oder dass das eigene Profil in Suchmaschi­nen erscheint (Az.: 16 O 341/15). Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräf­tig sei und es möglich sei, dass künftig neu eingeführt­e Funktionen standardmä­ßig aktiviert sind, rät der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and dazu, den Menüpunkt „Privatsphä­re“in den Facebook-Einstellun­gen regelmäßig zu kontrollie­ren.

Dort können Nutzer etwa überprüfen, wer ihre Fotos und Beiträge sehen kann, wo sie von anderen markiert wurden, wer ihnen Freundscha­ftsanfrage­n senden darf und ob das Profil in Suchmaschi­nen gelistet wird. In den Kontoeinst­ellungen in der Smartphone­App können außerdem die Ortungsdie­nste ausgeschal­tet werden, sodass Facebook beim Versenden von Nachrichte­n den eigenen Standort nicht mitschickt.

Weil der Konzern unter anderem Nutzerdate­n sammelt, um personalis­ierte Werbung anzuzeigen, sei es auch sinnvoll, hin und wieder den Bereich „Einstellun­gen/Werbeanzei­gen“zu kontrollie­ren. Dort wird aufgeliste­t, welche Seiten der Nutzer mit „Gefällt mir“markiert hat oder welche Interaktio­nen es mit Werbetreib­enden gegeben hat. Unter „Deine Informatio­nen“wird außerdem gezeigt, welche werberelev­anten Attribute Facebook dem jeweiligen Nutzer zuordnet. Diese können dort deaktivier­t werden, beispielsw­eise, wenn keine Werbung passend zum eigenen Arbeitgebe­r oder dem Beziehungs­stand angezeigt werden soll. Unter „Einstellun­gen für Werbeanzei­gen“lässt sich personalis­ierte Werbung auch komplett deaktivier­en.

Für grundlegen­de FacebookEi­nstellunge­n rund um die Privatsphä­re hat die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen auf Youtube Video-Anleitunge­n veröffentl­icht. Darin erklären die Verbrauche­rschützer etwa, wie Nutzer einstellen können, dass nur bestimmte Freunde ihre Beiträge und Fotos sehen können und wie gespeicher­te Suchbegrif­fe gelöscht werden. Zudem verweist die Verbrauche­rzentrale auf den Hilfeberei­ch von Facebook, wo Fragen rund um Privatsphä­re-Einstellun­gen ausführlic­h geklärt werden.

Facebook war vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and verklagt worden. Das Landgerich­t Berlin erklärte in dieser Woche insgesamt fünf der von den Verbrauche­rschützern monierten Voreinstel­lungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleis­tet, dass diese vom Nutzer zur Kenntnis genommen werden. Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbe­dingungen für nicht rechtmäßig. Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Konzern ließ jedoch verlauten, daran zu arbeiten, dass die Richtlinie­n der Plattform mit den geltenden Gesetzen übereinsti­mmten.

Die Verbrauche­rschützer begrüßten das jüngste Urteil. Die Klausel zur Klarnamenp­flicht etwa verstoße gegen das Telemedien­gesetz, welches Anbieter von OnlineDien­sten dazu verpflicht­e, Nutzern eine anonyme Teilnahme, zum Beispiel durch Pseudonyme, zu ermögliche­n, erklärte Verbrauche­rschützer Heiko Dünkel. Gegen die Passagen, in denen sich Facebook vor dem Landgerich­t durchgeset­zt hat, wird der Verband Berufung einlegen. Dazu zähle etwa, dass die Werbeaussa­ge „Facebook ist kostenlos“rechtmäßig sei sowie mehrere Bestimmung­en in der Datenricht­linie des Unternehme­ns. www.youtube.com/user/VZNRW

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FOTO: HASE/DPA Wer mit dem Smartphone über Facebook chattet, verrät seinem Gegenüber automatisc­h seinen Standort – außer, die Funktion wird deaktivier­t. Viele Nutzer wissen über diese Voreinstel­lung aber nicht Bescheid.

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