Banane am Ohr ist erlaubt, Handy nicht
STUTTGART (np) Inzwischen weiß fast jeder Autofahrer, dass es verboten ist, am Steuer und mit dem Handy am Ohr zu telefonieren. Aber darf man auf seinem Handy schnell mal die Uhrzeit ablesen? Und darf man das Smartphone, das vom Sitz rutscht, während der Fahrt wieder aufheben? Die Zeitschrift Auto, Motor und Sport hat in ihrer neuesten Ausgabe (4/18) die wichtigsten Regeln, aber auch Irrtümer zusammengetragen.
Auch tragbares Navi ist verboten: Jedes Gerät, das elektronisch kommuniziert, organisiert und informiert, darf man im Auto während der Fahrt nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht in der Hand bedienen. Das gilt nicht nur für das Smartphone. Darunter fallen auch Smartwatch, Tablet, Navi-System, E-Book, TVGerät, Walkie-Talkie, Diktiergerät, MP3-Player und Notebook.
Selbst in einer Halterung dürfen die Geräte nur bedient werden, wenn das sekundenschnell erfolgt. Sprachsteuerung ist hingegen jederzeit erlaubt.
Während der Fahrt nicht anfassen: Grundsätzlich gilt, dass ein elektronisches Gerät zur Bedienung während der Fahrt nicht aufgenommen und nicht gehalten werden darf. Deshalb sind nicht nur Telefonieren, Internet-Surfen und das Lesen von Nachrichten verboten. Selbst das Ablesen der Uhrzeit vom Handy-Display in der Hand ist während der Fahrt verboten. Erlaubt ist es dagegen, die Zeit von einer Armbanduhr abzulesen. Von einer Smartwatch am Handgelenk darf man das auch, sofern es sich um eine „sekundenschnelle Nutzung“handelt. Fällt ein Smartphone aus der Mittelkonsole, darf man es zurücklegen. Das hat das Oberlandesgericht in Bamberg entschieden (Az.: 3 Ss OWi 452/07). Einen ankommenden Anruf darf man dabei aber weder annehmen noch unterdrücken.
Smartphone am Ohr für medizinische Zwecke erlaubt: Allerdings dürfen Autofahrer nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm theoretisch ein Smartphone ans Ohr halten, sofern sie nicht telefonieren, sondern mit dem warmen Akku ein entzündetes Ohr wärmen und dadurch kurieren wollen (Az.: 2 Ss OWi 606/07). Der Fahrer wurde trotzdem verurteilt, weil die Richter seiner Aussage nicht glaubten.
Eine Banane darf man ungestraft ans Ohr halten, um zum Beispiel Selbstgespräche zu führen.
Handy an der roten Ampel: Nicht mehr kommunizieren darf man per Handy im stehenden Auto an einer roten Ampel. Bis Ende 2017 war das noch erlaubt, sofern ein StartStopp-System vorher den Motor abstellte. Das reicht inzwischen nicht mehr. Jetzt darf der Motor nicht mehr automatisch abgeschaltet worden sein.
Telefonieren auf dem Standstreifen der Autobahn: Auch das ist verboten. Schlimmer noch: Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf liegt zusätzlich ein Verstoß gegen Paragraf 18 Absatz 8 der StVO vor: unnötiges Halten auf dem Standstreifen (IV-2 Ss (OWi) 84/08).