Wenn das Essen den Urlaub verdirbt
SAARBRÜCKEN (red) Reisende, denen das Hotelessen auf den Magen schlägt, haben einen Anspruch auf Schadenersatz und auf eine Minderung des Reisepreises. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Die Urlauber müssen allerdings beweisen können, dass sie durch die Hotelverpflegung erkrankt sind. Der Haken: vor allem bei Magenund Darmverstimmung sei das alles andere als leicht. Denn diese könne viele verschiedene Ursachen haben. Anders sehe es aus, wenn sich noch mehr Hotelgäste über ähnliche Beschwerden beklagen und bei ihnen allen zum Beispiel eine Salmonellenvergiftung vom Arzt diagnostiziert werden konnte.
In diesem Fall müssen Betroffene sofort dem Reiseveranstalter Bescheid über ihre Erkrankung geben und sich die Mängelanzeige von ihrem Reiseleiter schriftlich bestätigen lassen, erklärt die Verbraucherzentrale. Wichtig sei es dabei, einen Zeugen mitzunehmen. Sei dagegen kein Reiseleiter vor Ort, müsste der Mangel telefonisch beim Reiseveranstalter in Deutschland gemeldet werden.
Wieder zu Hause angekommen gelte es, binnen eines Monats einen Teil des bereits gezahlten Preises sowie einen Schadenersatz, zum Beispiel für Arztkosten, Medikamente und gegebenenfalls die vertane Urlaubszeit vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen. Das tun Betroffene am besten schriftlich und nachweisbar per Fax mit Sendebericht, empfehlen die Verbraucherschützer. www.verbraucherzentrale.nrw