Der Denkmalschutz bleibt gewahrt
Um Kunden einen einfachen Zugang zu ihrer Filiale in Gersweiler zu ermöglichen, hat das Kreditinstitut umgebaut.
gekommen, um sich von der Barrierefreiheit der erst vergangenen Dezember frisch renoviert eröffneten Filiale zu überzeugen. Und was die Bankleute um Michael Mehlig aus dem Immobilienmanagement und Hans-Peter Grün aus dem Servicebereich da vorzeigen, gefällt. Auch wenn die Denkmalschutzbehörde
Michael Mehlig beim Umbau verweigert hat, die Stufe am Eingang des denkmalgeschützen Hauses an der Hauptstraße zu entfernen, oder eine Rampe zu bauen. „Wir durften aber das Pflaster anheben, ein guter Kompromiss“, wie Mehlig meint.
Die Eingangstür fährt Tag und Nacht automatisch auf, sobald sich jemand nähert. Im Innenraum ist einer der neuesten Geldautomaten installiert. Der Automat verfügt über einen Kopfhörer-Anschluss und eine sogenannte Softkey-Tastatur, mit denen sehbehinderte Menschen den Automaten anstelle des Touchscreens und der Sensortasten bedienen können.
Insgesamt sechs dieser Automaten der neuesten Generation sind laut Mehlig in den 37 saarländischen Niederlassungen im Einsatz. „Große Bildschirme, Lautsprecher, Kopfhörer oder schalldichte Räume beweisen, dass man auch an Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung gedacht hat, die oft vergessen werden“, wie Springborn betont.
Auch andere Details sind wohl durchdacht. „Der Belag ist rutschhemmend, ohne Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen zu bremsen“, erklärt Mehlig. Neben dem Geldautomaten befindet sich der Briefkasten, ebenfalls in für Rollstuhlfahrer gut erreichbarer Höhe. Das Gleiche gilt für den Kontoauszugsdrucker. Einziger Wermutstropfen: Die Toilette im ersten Stock ist nur über eine Treppe erreichbar und nicht rollstuhlgerecht, was laut Mehlig dem verfügbaren Platz geschuldet sei. Barrierefreiheit stehe bei Umbauten immer ganz oben auf der Agenda, auch mit Rücksicht auf eine älter werdende Kundschaft oder Eltern mit Kinderwagen, ergänzt Mehlig. Der VdK Saarland weist im Rahmen der bundesweiten VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!`“regelmäßig auf Barrieren hin. Der gleichberechtigte Zugang zu öffentlichen Diensten für Menschen mit Behinderung ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 9) verankert, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Jedoch sind die Anforderungen an barrierefreie Automaten international noch nicht vereinheitlicht. Darum haben mehrere anerkannte Behindertenverbände, darunter der Sozialverband VdK, im Jahr 2012 einen Anforderungskatalog an die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten in Deutschland veröffentlicht.
„Barrierefreiheit steht bei Umbauten immer
ganz oben.“
Bank1Saar