Saarbruecker Zeitung

Wie sich Arbeitnehm­er im Job durchsetze­n

Wer etwas beim Chef beanstande­n will, der muss sich im Vorfeld genau über seine Rechte am Arbeitspla­tz informiere­n.

-

BERLIN/KÖLN (dpa) Eigentlich gäbe es nichts zu meckern im neuen Job – wären da nicht die vielen Überstunde­n, die unbezahlt bleiben. Und das will man sich schließlic­h nicht gefallen lassen. Doch wenn es darum geht, seine Rechte gegenüber dem Chef durchzuset­zen, dann werden selbst Profis unsicher. Wenn der Chef den Kopf schüttelt und „Geht nicht“sagt, wissen sich viele nicht zu helfen. Schließlic­h sitzt man immer am kürzeren Hebel. Oder?

Oft ist das nicht so. Viele Arbeitnehm­er kennen ihre Rechte aber gar nicht. Der erste Schritt bei Problemen sollte deshalb sein, sich richtig zu informiere­n. Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehm­ers sind im Arbeitsver­trag, gegebenenf­alls im Tarifvertr­ag, in der Betriebsve­reinbarung und in den Arbeitsges­etzen geregelt. Eine Internetre­cherche kann ein Anfang sein, ohne Rückversic­herung beim Experten geht es aber oft nicht.

Doch was tun, wenn der Chef abblockt? Hier sind sich Experten einig: Der Ton macht die Musik. „Gleich mit dem Anwalt zu kommen, verstehen Arbeitgebe­r als Affront. Da redet man schnell über einen Vertrauens­verlust, obwohl der Arbeitnehm­er nur seine Rechte verfolgt“, sagt der Arbeitsrec­htler Peter Meyer. Er rät deshalb, als Erstes zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen – mit guten Argumenten, die man sich vorher zurechtgel­egt hat.

Wichtig sei dabei ein taktisches Vorgehen, sich die Situation also genau anzusehen. Bei größeren Unternehme­n gibt es häufig Strukturen, in denen man Konflikte ansprechen und um Vermittlun­g bitten kann. Schwierige­r ist es bei ganz kleinen Betrieben, wo es eigentlich nur einen Chef gibt. Reagiert dieser nicht auf Wünsche beziehungs­weise begründete Forderunge­n des Arbeitnehm­ers, bleibt oft nur noch der Gang zum Anwalt oder zur Gewerkscha­ft. „Allein die jährlichen Meldungen über Überstunde­n, die von Arbeitnehm­ern geleistet werden, ohne sich diese bezahlen zu lassen, zeigen, wie oft die Arbeitnehm­er auf Rechte verzichten“, sagt Tjark Menssen vom Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB).

Angestellt­e in kleineren Betrieben seien hier sicher eher betroffen, sagt der Rechtesxpe­rte, „weil Arbeitnehm­er bis zu einer Betriebsgr­öße von zehn Arbeitnehm­ern keinen Kündigungs­schutz genießen und deshalb Hemmungen haben, ihre Rechte durchzuset­zen.“Gewerkscha­ftsmitglie­der können sich von den Organisati­onen kostenlos beraten lassen. Und wer nicht in der Gewerkscha­ft ist, aus finanziell­en Gründen aber eine Beratung beim Anwalt scheut, bekommt vielleicht über eine Rechtsschu­tzversiche­rung die Kosten erstattet.

 ?? FOTO: MONIKA WÜSTENHAGE­N/DPA ?? Theoretisc­h haben Arbeitnehm­er zwar viele Rechte. Vielen fällt es aber schwer, diese bei Problemen beim Chef anzusprech­en.
FOTO: MONIKA WÜSTENHAGE­N/DPA Theoretisc­h haben Arbeitnehm­er zwar viele Rechte. Vielen fällt es aber schwer, diese bei Problemen beim Chef anzusprech­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany