Wie sich Arbeitnehmer im Job durchsetzen
Wer etwas beim Chef beanstanden will, der muss sich im Vorfeld genau über seine Rechte am Arbeitsplatz informieren.
BERLIN/KÖLN (dpa) Eigentlich gäbe es nichts zu meckern im neuen Job – wären da nicht die vielen Überstunden, die unbezahlt bleiben. Und das will man sich schließlich nicht gefallen lassen. Doch wenn es darum geht, seine Rechte gegenüber dem Chef durchzusetzen, dann werden selbst Profis unsicher. Wenn der Chef den Kopf schüttelt und „Geht nicht“sagt, wissen sich viele nicht zu helfen. Schließlich sitzt man immer am kürzeren Hebel. Oder?
Oft ist das nicht so. Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte aber gar nicht. Der erste Schritt bei Problemen sollte deshalb sein, sich richtig zu informieren. Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, gegebenenfalls im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in den Arbeitsgesetzen geregelt. Eine Internetrecherche kann ein Anfang sein, ohne Rückversicherung beim Experten geht es aber oft nicht.
Doch was tun, wenn der Chef abblockt? Hier sind sich Experten einig: Der Ton macht die Musik. „Gleich mit dem Anwalt zu kommen, verstehen Arbeitgeber als Affront. Da redet man schnell über einen Vertrauensverlust, obwohl der Arbeitnehmer nur seine Rechte verfolgt“, sagt der Arbeitsrechtler Peter Meyer. Er rät deshalb, als Erstes zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen – mit guten Argumenten, die man sich vorher zurechtgelegt hat.
Wichtig sei dabei ein taktisches Vorgehen, sich die Situation also genau anzusehen. Bei größeren Unternehmen gibt es häufig Strukturen, in denen man Konflikte ansprechen und um Vermittlung bitten kann. Schwieriger ist es bei ganz kleinen Betrieben, wo es eigentlich nur einen Chef gibt. Reagiert dieser nicht auf Wünsche beziehungsweise begründete Forderungen des Arbeitnehmers, bleibt oft nur noch der Gang zum Anwalt oder zur Gewerkschaft. „Allein die jährlichen Meldungen über Überstunden, die von Arbeitnehmern geleistet werden, ohne sich diese bezahlen zu lassen, zeigen, wie oft die Arbeitnehmer auf Rechte verzichten“, sagt Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Angestellte in kleineren Betrieben seien hier sicher eher betroffen, sagt der Rechtesxperte, „weil Arbeitnehmer bis zu einer Betriebsgröße von zehn Arbeitnehmern keinen Kündigungsschutz genießen und deshalb Hemmungen haben, ihre Rechte durchzusetzen.“Gewerkschaftsmitglieder können sich von den Organisationen kostenlos beraten lassen. Und wer nicht in der Gewerkschaft ist, aus finanziellen Gründen aber eine Beratung beim Anwalt scheut, bekommt vielleicht über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten erstattet.