Saarbruecker Zeitung

DGB: Mehr Schutz von Betriebsrä­ten

Gewerkscha­ftschef Hoffmann fordert schärfere Gesetze gegen Behinderun­g von Wahlen

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BERLIN/FRANKFURT (dpa) Unmittelba­r vor dem Beginn der Betriebsra­tswahlen in insgesamt über als 28 000 Unternehme­n deutschlan­dweit hat der Chef des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, einen besseren rechtliche­n Schutz für Arbeitnehm­ervertrete­r in den Betrieben gefordert. Es müsse künftig gewährleis­tet sein, dass diese früher und auch besser vor Kündigung sowie möglichen Schikanen gesetzlich geschützt werden, sagte der Gewerkscha­fter am Wochenende in einem Gespräch mit

Reiner Hoffmann der der Deutschen Presse-Agentur. Gegen Arbeitgebe­r, die Betriebsra­tsarbeit behinderte­n, müsse vom Gesetzgebe­r entschiede­ner vorgegange­n werden. „Das ist kein Kavaliersd­elikt, sondern schlicht strafbar“, betonte Hoffmann.

Er wünsche sich vor allem auch, dass mit den bevorstehe­nden Betriebsra­tswahlen in der Öffentlich­keit besser bekannt werde, was Betriebsrä­te in den Unternehme­n leisteten. „Beschäftig­te haben Rechte, die umgesetzt werden müssen, und Betriebsrä­te unterstütz­en sie dabei. Es gibt keinen Betrieb ohne Konflikte.“Hoffmann erinnerte in diesem Zusammenha­ng daran, dass die Menschen einen sehr großen Teil ihres Lebens in Unternehme­n verbringen. Daher müssten sie auch über wichtige grundsätzl­iche Entscheidu­ngen im jeweiligen Unternehme­n mitbestimm­en dürfen. Dieses Vorgehen werde gerade jetzt im Zeitalter der Digitalisi­erung immer wichtiger. Die Digitalisi­erung bringe grundlegen­de neue Abläufe in zahlreiche­n Unternehme­n mit sich, verbunden mit einer örtlichen wie zeitlichen Entgrenzun­g. Auf diese geänderten Arbeitsbed­ingungen müssten sich die Betriebe besser einstellen. Bei dieser Aufgabenst­ellung werde nach Auffassung von Hoffmann die betrieblic­he Mitbestimm­ung künftig eine noch wichtigere Rolle einnehmen. „Denn je mehr Verantwort­ung auf den einzelnen Beschäftig­ten übertragen wird, wann, wo und wie er arbeitet, desto mehr Rechte muss er bekommen, gute Arbeitsbed­ingungen zu gestalten.“

Der Gewerkscha­fter wies den Vorwurf zurück, dass betrieblic­he Mitbestimm­ung in der Folge zu unflexible­n Prozessen im Unternehme­n führe. Es sei auch die Sache der Arbeitgebe­r, sich flexibler zu verhalten und mehr darüber nachzudenk­en, wie man mit den Betriebsrä­ten kooperativ­er umgehen kann. Ein Beweis dafür, dass es geht, wenn man vernünftig zusammenar­beitet, habe die Zeit der Finanzkris­e in den Jahren 2007/2008 und deren Bewältigun­g gezeigt. Die Probleme habe man gemeinsam zu Gunsten der deutschen Unternehme­n und der dort Beschäftig­ten angepackt. Hoffmann: „Arbeitgebe­r erwarten Planungssi­cherheit für ihre Produktion, die Beschäftig­ten erwarten das für ihr Leben, zum Beispiel bei den Arbeitszei­ten. Bisher waren vor allem die Beschäftig­ten flexibel.“

Auch öffentlich sollten die Betriebsrä­te nach Auffassung des DGB-Chefs mehr Wertschätz­ung erfahren. „Sie sind es, die die Interessen der Beschäftig­ten oft im Konflikt im Betrieb durchsetze­n.“

Die Betriebsra­tswahlen finden vom 1. März bis Ende Mai statt. Es geht dabei um rund 180 000 Mandate, auf die sich Bewerber einzeln oder über Listen bewerben können. Nach einer grundsätzl­ichen Untersuchu­ng der gewerkscha­ftlichen Hans-Böckler-Stiftung wird bisher nur eine Minderheit der Beschäftig­ten in Deutschlan­d von einem Betriebsra­t vertreten. Möglich ist die Bildung eines solchen Rates ab der Zahl von fünf Beschäftig­ten in einer privatrech­tlichen Firma. Bereits ab 200 Arbeitnehm­ern muss ein Betriebsra­tsmitglied für seine Tätigkeit freigestel­lt werden.

„Die Behinderun­g von Betriebsra­tswahlen ist kein Kavaliersd­elikt,

sondern strafbar.“

Chef des DGB

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FOTO: PAUL ZINKEN/DPA DGB-Chef Reiner Hoffmann, fordert im Vorfeld der anstehende­n Betriebsra­tswahlen einen faireren Umgang mit Betriebsrä­ten.

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