Was nach Einbrüchen ersetzt wird
Versicherung bezahlt in der Regel für gestohlenes und zerstörtes Inventar.
DÜSSELDORF (dpa) Eine Hausratversicherung zahlt nach einem Einbruch für gestohlenes Inventar. Der Betroffene erhält für einen alten Gegenstand dann so viel Geld, dass er ihn zu heutigen Preisen gleichwertig ersetzen kann. Das muss aber nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Veranschlagen können Betroffene also den Wiederbeschaffungspreis.
Die Versicherung zahlt aber nicht nur für geklaute Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke, sondern übernimmt auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und zerstörte Türen und Fenster. Damit der Versicherer zahlt, muss der Einbruch umgehend bei der Polizei und bei der Versicherung gemeldet werden. Entwendete Scheck- und Kreditkarten sollten sofort gesperrt werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Die Versicherung benötigt umgehend eine Liste mit allen gestohlenen und beschädigten Gegenständen. Diese sogenannte Stehlgutliste sollte unaufgefordert an den Versicherer gehen und den Neuwert des Diebesgutes und detaillierte Beschreibungen enthalten. Um im Ernstfall eine Liste parat zu haben, raten die Verbraucherschützer dazu, den Besitz von wertvollem Hausrat wie teurer Elektronik oder Schmuck mit Fotos und Einkaufsbelegen jeweils schon beim Kauf zu dokumentieren.
Grundsätzlich zahlt eine Hausratversicherung für Einbruchschäden nur dann, wenn nach dem Einbruch bestimmte Spuren entdeckt werden. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft haben. Oder der Geschädigte muss nachweisen, dass ihm der Schlüssel geraubt wurde. Geht der Verlust des Schlüssels auf fahrlässiges Verhalten zurück, so geht der Besitzer nach einem Einbruch leer aus.