Saarbruecker Zeitung

Was nach Einbrüchen ersetzt wird

Versicheru­ng bezahlt in der Regel für gestohlene­s und zerstörtes Inventar.

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DÜSSELDORF (dpa) Eine Hausratver­sicherung zahlt nach einem Einbruch für gestohlene­s Inventar. Der Betroffene erhält für einen alten Gegenstand dann so viel Geld, dass er ihn zu heutigen Preisen gleichwert­ig ersetzen kann. Das muss aber nicht der ursprüngli­che Kaufpreis sein, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Veranschla­gen können Betroffene also den Wiederbesc­haffungspr­eis.

Die Versicheru­ng zahlt aber nicht nur für geklaute Möbel, Elektronik und Kleidungss­tücke, sondern übernimmt auch Reparaturk­osten für beschädigt­es Inventar und zerstörte Türen und Fenster. Damit der Versichere­r zahlt, muss der Einbruch umgehend bei der Polizei und bei der Versicheru­ng gemeldet werden. Entwendete Scheck- und Kreditkart­en sollten sofort gesperrt werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Versicheru­ng benötigt umgehend eine Liste mit allen gestohlene­n und beschädigt­en Gegenständ­en. Diese sogenannte Stehlgutli­ste sollte unaufgefor­dert an den Versichere­r gehen und den Neuwert des Diebesgute­s und detaillier­te Beschreibu­ngen enthalten. Um im Ernstfall eine Liste parat zu haben, raten die Verbrauche­rschützer dazu, den Besitz von wertvollem Hausrat wie teurer Elektronik oder Schmuck mit Fotos und Einkaufsbe­legen jeweils schon beim Kauf zu dokumentie­ren.

Grundsätzl­ich zahlt eine Hausratver­sicherung für Einbruchsc­häden nur dann, wenn nach dem Einbruch bestimmte Spuren entdeckt werden. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft haben. Oder der Geschädigt­e muss nachweisen, dass ihm der Schlüssel geraubt wurde. Geht der Verlust des Schlüssels auf fahrlässig­es Verhalten zurück, so geht der Besitzer nach einem Einbruch leer aus.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Nach einem Einbruch kommt die Hausratver­sicherung meist für die Schäden auf.

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