Saarbruecker Zeitung

Keine 24-Stunden-Schichten für ausländisc­he Pflegekraf­t

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DÜSSELDORF (epd) Wer eine ausländisc­he Haushalts- und Betreuungs­kraft für die Pflege von Angehörige­n beschäftig­en will, sollte auf deren Arbeitszei­ten achten. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

„Wer eine Haushaltsh­ilfe 24 Stunden rund um die Uhr beschäftig­t, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, die mit empfindlic­hen Geldbußen belegt werden kann“, teilt das „Kompetenzn­etz Angehörige­nunterstüt­zung und Pflegebera­tung“der Verbrauche­rzentrale mit. Die Experten weisen darauf hin, dass eine ununterbro­chene Tag-und-Nacht-Beschäftig­ung hierzuland­e unzulässig sei. Eine 24-Stunden-Betreuung lasse sich nur organisier­en, wenn verschiede­ne Pflegekräf­te in drei Schichten arbeiten würden. Legal sei eine Anstellung außerdem nur, wenn Steuern und Sozialvers­icherungsb­eiträge entweder in Deutschlan­d oder im Herkunftsl­and der Haushalts- und Betreuungs­kraft gezahlt würden.

Überdies dürfen ausländisc­he Haushalts- und Betreuungs­kräfte in einem Privathaus­halt nur bestimmte Aufgaben übernehmen. Nach deutschen Recht darf beispielsw­eise nur eine Fachkraft einem Pflegebedü­rftigen Spritzen geben.

Das Kompetenzn­etzwerk hat jetzt die Broschüre „Ausländisc­he Haushaltsu­nd Betreuungs­kräfte im Privathaus­halt“neu aufgelegt. Sie informiert unter anderem darüber, welche legalen Möglichkei­ten es gibt, eine ausländisc­he Kraft zur Betreuung von Senioren einzustell­en. Die Broschüre kann kostenlos im Internet herunterge­laden werden. www.verbrauche­rzentrale.nrw

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