Wenn der Schlüsselbund weg ist
BERLIN (dpa) Hat man seinen Schlüsselbund verloren oder wurde er gestohlen, ist das mehr als ärgerlich. Für Mieter kann es unter Umständen teuer werden. Wurden die Schlüssel zusammen mit dem Geldbeutel gestohlen, ist rasches Handeln gefragt. Über den Personalausweis im Portemonnaie kann der Dieb die Adresse herausfinden. „Das ist eine Sicherheitsfrage“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. In diesem Fall sollte man den Vermieter anrufen. Er veranlasst im Zweifel, die gesamte Schließanlage auszutauschen.
„Ein Austausch der Schließanlage kann auch geboten sein, wenn am verlorenen Schlüsselbund ein Anhänger mit der Adresse hing“, sagt Happ. Wann die Sicherheit beeinträchtigt ist, lässt sich nicht immer klar festlegen. Happ spricht von „Grauzonen“. Manchmal streiten sich Vermieter und Mieter auch vor Gericht um diese Frage. „Die Richter gewichten das Sicherheitsbedürfnis tendenziell stärker“, erklärt Happ.
Die Kosten für einen Wechsel des Schlosses trägt der Mieter oder dessen Hausratversicherung, wenn Schlüsselverlust mitversichert ist. Die Versicherung bezahlt mitunter nachgemachte Schlüssel, sofern Wohnungsschloss oder Schließanlage nicht getauscht werden müssen. Sei das Wohnungsschloss nicht Teil einer Schließanlage, könnten Mieter es auch selbst tauschen, erklärt Happ. Der Vermieter muss aber darüber informiert werden. Wollen Mieter einen Haustürschlüssel nachmachen lassen, müssen sie ihren Vermieter fragen. Ist der Schlüssel mit einer Sicherungskarte geschützt, um Kopien zu verhindern, muss sich der Mieter diese Karte beim Vermieter anfordern. Sonst darf der Schlüsseldienst keinen Haustürschlüssel nachmachen.
Wer Schlüssel verliert und es dem Vermieter nicht meldet, bekommt spätestens beim Auszug Ärger. Dem Vermieter steht dann für den verlorenen Schlüssel und gegebenenfalls für die gesamte Schließanlage eine Entschädigung zu. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden (Az.: 5 S 52/12).