Stiftungen stöhnen unter EU-Bürokratie
Selbst kleine Stiftungen werden inzwischen wie große Finanzinvestoren behandelt, wenn sie Geld anlegen wollen. Doch jetzt regt sich Unmut.
Der Frankfurter Fachanwalt Gregor Seikel rät den Stiftungsvorständen, einen LEI zu beantragen, auch wenn diese Verpflichtung in Juristenkreisen noch strittig sei. Unmissverständlich äußert sich jedoch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). „Grundsätzlich dürfen rechtsfähige Stiftungen meldepflichtige Wertpapiergeschäfte seit dem 3. Januar nur noch tätigen, wenn sie über einen aktiven LEI verfügen“, sagt eine Bafin-Sprecherin.
Einen solche LEI können Stiftungen bei einer sogenannten Local Operating Unit (LOU) beantragen. Nur diese sind autorisiert einen LEI zu vergeben. Eine Liste aller LOUs findet man im Internet unter www. gleif.org/de. Bei Weszkalnys und seinen Vorstandskollegen hat sich inzwischen schon eine solche LOU gemeldet, das WM-Leiportal. Dort müssen insgesamt elf Antrags-Seiten ausgefüllt werden. Ein Sprecher eines anderen LOU, der GS1 Germany, sagt, „dass es höchstens zehn Minuten dauert, bis der LEI beantragt ist“. Er werde nach wenigen Werktagen zugeteilt. Die Dienstleistung kostet Geld – in der Regel zwischen 60 und 100 Euro pro Jahr. Der LEI muss jedes Jahr verlängert werden.
Er ist ein 20-stelliger alphanumerischer Code – also eine Abfolge von Buchstaben und Ziffern –, der den Inhaber als „Teilnehmer am globalen Finanzmarkt identifiziert“, sagt Anwalt Seikel. „Dort sind wesentliche Referenzdaten des LEI-Inhabers verknüpft.“Zu diesen Daten gehören der Name der Stiftung, der Satzungs- und Verwaltungssitz, die Länderkennung sowie die Bezeichnung des Stiftungsregisters. Im Saarland wird dieses Register im Innenministerium geführt. Jeder LEI wird nur einmal vergeben.
Das LEI-Verfahren geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Es soll einen verbesserten Anlegerschutz sicherstellen. Für Weszkalnys ist diese Richtlinie jedoch der „Beweis Brüsseler Abgehobenheit, aber auch der selbstverliebten Nabelschau in Berlin und schließlich eines Versagens unserer Landesregierung im Bundesrat, dass man dieser Rechts-Neuerung keine Aufmerksamkeit beigemessen hat“. Selbst die kleinen steuertreuen Stiftungen würden jetzt so behandelt wie ein „Mafia-Clan, dessen Geldwäsche in Panama, Malta, Zypern oder vielleicht gar Luxemburg oder der Schweiz verständlicherweise kontrolliert und unterbunden werden muss“.
Unterfüttert wird seine Auffassung durch den Hinweis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, der darauf aufmerksam macht, dass gemeinnützige Stiftungen seit Herbst vergangenen Jahres außerdem verpflichtet sind, „ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden“. Dieses Register, das beim Bundesanzeiger Verlag geführt wird, wurde eingerichtet, um Verstöße gegen das Geldwäschegesetz schneller aufdecken und ahnden zu können. Zur Eintragung in dieses Register rät Anwalt Seikel ebenfalls. Allerdings merkt der Fachmann auch kritisch an, „dass wir uns noch zu Tode regulieren“.