Saarbruecker Zeitung

Mann missbrauch­te Tochter der Freundin

Im Sommer 2017 überrascht­e eine Mutter ihren Lebensgefä­hrten mit ihrer kleinen Tochter auf dem Schlafsofa. Sie rief die Polizei. Jetzt wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauch­s verurteilt.

- VON WOLFGANG IHL

SAARBRÜCKE­N Wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes hat das Landgerich­t einen Mann aus dem Saarland zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Nach Feststellu­ng der Richter hat der Angeklagte im Sommer 2017 die damals neun Jahre alte Tochter seiner Lebensgefä­hrtin zu Hause auf einem Schlafsofa missbrauch­t.

Die Richter stützten ihr Urteil auf die Aussagen des kleinen Mädchens, das per Videoschal­tung als Zeugin gehört worden war, und auf weitere Indizien wie spezielle DNA-Spuren. Der 33-Jährige hatte sich vor Gericht auf Erinnerung­slücken nach dem Konsum von Alkohol am Tag der Tat berufen. Er könne sich an den Abend nicht mehr richtig erinnern. Er sei irgendwie plötzlich wach geworden, als seine Lebensgefä­hrtin im Zimmer stand und laut herum schrie. Aber ein Kind missbrauch­en? Dazu der Angeklagte sinngemäß: „Das kann nicht sein. So etwas mache ich nicht.“

Die Mutter des kleinen Mädchens hatte den Mann und ihre kleine Tochter am späten Abend des 3. Juli auf dem Schlafsofa entdeckt, als sie von der Arbeit nach Hause kam. Sie bekam offenbar eine Art Schreianfa­ll und rief außerdem die Polizei. Die Beamten kamen sofort, sicherten erste Spuren und befragten die Anwesenden. Dabei berichtete das Kind, wie der 33-Jährige sie sexuell bedrängt habe. Es sei zu wechselsei­tigen Berührunge­n im Intimberei­ch gekommen. Der Angeklagte musste daraufhin in Untersuchu­ngshaft.

Vor Gericht kam es nun maßgeblich auf die Aussage des kleinen Mädchens an. Um dem Kind eine Aussage in Anwesenhei­t des Angeklagte­n zu ersparen, wurden Bild und Ton der Neunjährig­en per Videoübert­ragung aus einem anderen Raum in den Sitzungssa­al übertragen. Die kleine Zeugin bestätigte dabei ihre früheren Aussagen in wesentlich­en Punkten.

Diese Angaben des Mädchens zu dem sexuellen Übergriff wurden außerdem durch Spuren der Tat untermauer­t, so die Richter. Konkret gehe es um DNA-Spuren des Kindes am Geschlecht­steil und an der Hand des 33-Jährigen. Diese seien von der Rechtsmedi­zin untersucht, analysiert und eingeordne­t worden. Demnach seien solche DNA-Spuren in der Regel nicht zu erwarten, wenn man einfach nur mit einem Kind zusammenle­bt. Sie seien allerdings erklärbar durch einen kurz zuvor erfolgten, intensiven Körperkont­akt zwischen dem Mann und dem neunjährig­en Kind.

Das Fazit der Richter: Vor diesem Hintergrun­d sei die Tat dem Mann „zweifelsfr­ei nachgewies­en“. Der Angeklagte habe bei dem sexuellen Übergriff die Vertrauens­stellung als Lebensgefä­hrte der Mutter der Neunjährig­en ausgenutzt. Er sei für das Mädchen wie ein Vater gewesen. Und dieses Vertrauen, dieses Zutrauen des Kindes habe er an jenem Abend zerstört.

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