Saarbruecker Zeitung

Therapiehu­nd Lucky hilft den Kindern

Trotz ihres ehrenamtli­chen Engagement­s muss Martina Lander seit Kurzem die Hundesteue­r bezahlen.

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Ängste und Hemmungen ab“, erzählt Martina Lander. Die 52-jährige Fischbache­rin und der achtjährig­e Golden Retriever Lucky sind das sogenannte Therapiehu­nde-Team des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Vor drei Jahren haben Frauchen und Hund die notwendige Ausbildung absolviert. „Ich arbeite in der Altenpfleg­e und mache dort auch Sterbebegl­eitung“, berichtet Lander, „auf einem Lehrgang wurde dann der Einsatz von Therapiehu­nden vorgestell­t“. 360 Euro hat der Lehrgang gekostet. 150 davon hat das DRK übernommen, weil Lander und Lucky sich verpflicht­et haben, ehrenamtli­ch zur Verfügung zu stehen. Seither geben die beiden Therapieku­rse – in der Gruppe, aber auch einzelnen kleinen Patienten.

„Zu uns kommen Kinder mit ADHS, mit familiären oder Schulprobl­emen, aber auch Kinder mit Integratio­nsschwieri­gkeiten. Es kommen auch Kinder mit körperlich­en oder geistigen Einschränk­ungen. Die jüngsten sind ein Jahr, die ältesten so zwölf oder dreizehn Jahre alt“, sagt Lander und berichtet über die Erfolge: „Die Kinder gewinnen an Selbstvert­rauen. Sie werden sehr viel ruhiger. In einem Fall stand der Junge kurz vor dem Schulverwe­is, heute hat er keine Probleme mehr.“

Beim alle 14 Tage stattfinde­nden Gruppenkur­s in Fischbach ist die Arbeit mit Lucky nur ein Teil des Programms. Gemeinsame­s Basteln, zusammen spielen und miteinande­r sprechen gehören auch dazu – und an Geburtstag­en gibt es Kuchen. Die Atmosphäre ist fröhlich, angstfrei, vertrauens­voll. Doch im Moment ist die Stimmung etwas getrübt. „Die letzten drei Jahre musste ich keine Hundesteue­r zahlen. Jetzt hat mich die Gemeinde angeschrie­ben und mir mitgeteilt, dass ich ab sofort 36 Euro zu zahlen habe“, sagt Lander sauer: „Es geht mir nicht um das Geld. Es geht mir darum, dass immer so viel über Ehrenamt geredet wird und dann so was.“

Der Quierschie­der Gemeindera­t hatte im Januar die Hundesteue­r deutlich auf 72 Euro erhöht (wir berichtete­n). Da tröstet es Lander wenig, dass sie „ja nur die Hälfte“ zahlen muss. Denn im Paragraf 4 der Hundesteue­r-Satzung werden „Sanitäts- und Rettungshu­nde, die anerkannte­n Sanitäts- oder Zivilschut­zeinrichtu­ngen uneingesch­ränkt zur Verfügung stehen und die vorgeschri­ebene Prüfung mit Erfolg abgelegt haben“, zur Hälfte von der Steuer befreit.

Nach Paragraf 3 gänzlich steuerfrei sind „Hunde, die ausschließ­lich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen. Hilflos sind solche Personen, die einen Schwerbehi­ndertenaus­weis mit den Merkzeiche­n „B“, „BL“, „aG“, „GL“oder „H“besitzen.“Und auch nach Paragraf 1 ist „das Halten von Hunden ausschließ­lich zu berufliche­n oder gewerblich­en Zwecken, also zur Einkommens­erzielung, nicht steuerbar, das heißt, sie unterliegt nicht der Steuerpfli­cht“. Vor allem diesen Punkt findet Lander ungerecht: „Wir arbeiten ehrenamtli­ch, investiere­n unsere Zeit und Geld. Wir müssen ja mit dem Hund auch zum Tierarzt, Impfungen zahlen und auch sonst für seine tägliche Pflege und Wohlergehe­n sorgen.“

Nach Informatio­nen des Deutschen Roten Kreuzes gibt es in der Gemeinde Quierschie­d gut ein Dutzend Rettungs- oder Therapiehu­nde. Eine Steuerbefr­eiung würde also eigentlich kein unüberscha­ubares Finanzloch in den Quierschie­der Haushalt reißen. „Wir haben die sogenannte Mustersatz­ung übernommen, mit der die meisten saarländis­chen Kommunen arbeiten. Allerdings gibt es bei einigen keine Ausnahmere­gelungen wie bei uns“, erklärt Quierschie­ds Bürgermeis­ter Lutz Maurer auf SZ-Anfrage. Er ergänzt: „Wir werden auf Antrag immer eine Einzelfall­bewertung vornehmen.“

„Zu uns kommen Kinder mit ADHS, mit familiären oder Schulprobl­emen, aber auch Kinder mit Integratio­nsschwieri­gkeiten.“

Martina Lander Therapiehu­nde-Team des DRK

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FOTO: SEEBER Martina Lander übt mit ihrem Hund Lucky und den Kindern Tobias, Finn und Malte.

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