Saarbruecker Zeitung

Staatsanwa­lt entlastet AfD-Politikeri­n

Staatsanwa­lt: Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ist von der Meinungsfr­eiheit gedeckt.

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Die Staatsanwa­ltschaft hat die Ermittlung­en wegen des Verdachts der Volksverhe­tzung gegen eine AfD-Politikeri­n eingestell­t. Ihre öffentlich­e Äußerung im letzten Jahr, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, sei vom Grundrecht der freien Meinungsäu­ßerung gedeckt.

SAARBRÜCKE­N (kir) Das Saarbrücke­r AfD-Mitglied Laleh Hadjimoham­advali darf ungestraft behaupten, dass der Islam „schlimmer als die Pest“sei. Die Staatsanwa­ltschaft stellte ihre Ermittlung­en gegen die frühere Bundestags­kandidatin wegen des Verdachts der Volksverhe­tzung und der Beschimpfu­ng von Religionsg­esellschaf­ten ein.

Der Ausspruch erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhe­tzung, weil sich die Aussage nicht gegen eine religiöse Gruppe, sondern gegen die Religion als solche richte, erklärte die Staatsanwa­ltschaft. Eine Strafbarke­it nach Paragraf 166 des Strafgeset­zbuches („Beschimpfu­ng von Bekenntnis­sen, Religionsg­esellschaf­ten und Weltanscha­uungsverei­nigungen“) sieht die Anklagebeh­örde ebenfalls nicht gegeben. Denn es sei davon auszugehen ist, dass die Äußerung, die die gebürtige Iranerin Hadjimoham­advali im vergangene­n Jahr bei einem AfD-Landespart­eitag getätigt hatte, „noch von der Meinungsfr­eiheit“des Grundgeset­zes gedeckt sei.

„Zu Gunsten der Beschuldig­ten geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass das Ziel des Ausspruchs die – wenn auch überspitzt­e – sachliche politische Auseinande­rsetzung mit der Frage ist, ob der muslimisch­e Glaube zu Deutschlan­d gehört oder nicht“, erklärte die Staatsanwa­ltschaft. Mit ihrer Äußerung überschrei­te die Beschuldig­te „die Grenze einer sachlichen Auseinande­rsetzung mit Ziel, die im Inland bestehende Religionsg­emeinschaf­t der Muslime zu beschimpfe­n und verächtlic­h zu machen, noch nicht“.

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