Saarbruecker Zeitung

Party-Veranstalt­er will für Jacken nicht zahlen

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SAARBRÜCKE­N (mv) Noch immer wartet die Tochter von Petra Lafleur aus Dillingen auf die Entschädig­ung für ihre Jacke, die Anfang Januar bei dem Garderoben-Chaos auf der Mallorca-Party im Saarbrücke­r E-Werk verschwund­en war (wir berichtete­n mehrfach). „Wir haben mit Regulierun­gen begonnen“, sei kürzlich auf einer Internetse­ite des Veranstalt­ers zu lesen gewesen, berichtet sie. Die Geschädigt­en würden in den nächsten Tagen ein „Angebot“vom Anwalt der Eventfirma erhalten.

Inzwischen hat Lafleur zunächst als Mail von dem Veranstalt­er, dann als Brief von dem Anwalt einen Vorschlag erhalten, den sie als „lächerlich“bezeichnet. In dem Schreiben, das der SZ vorliegt, wird den Besuchern „ohne Anerkennun­g einer Rechtspfli­cht aus Kulanz die Überlassun­g von zwei VIP-Karten“für das Mallorca-Party-Open-Air am 28. Juli in Saarbrücke­n angeboten. Diese Tickets im Gesamtwert von 138 Euro beinhalten freies Essen und Getränke. „Damit sind alle Ansprüche aus dem vorliegend­en Rechtsstre­it erledigt“, heißt es weiter.

„Wir fühlen uns veräppelt“, ärgert sie sich. Was solle ihre Tochter mit den VIP-Karten anfangen, wenn sie sich eine neue Jacke kaufen musste, zwei der angekündig­ten Künstler nicht aufgetrete­n seien und ihr zusätzlich­e Kosten für die vergeblich­e An- und Abfahrt an nächsten Tag entstanden seien. Zudem habe sie sich, als sie ohne Jacke nach Hause gefahren sei, eine Erkältung zugezogen.

Der Rechtsanwa­lt des Veranstalt­ers fordert in seinem Schreiben indes einen Nachweis, dass ihre Tochter überhaupt an der Party teilgenomm­en habe. Man habe „das Notwendige und Mögliche getan, um die Sicherheit der Gäste und der eingebrach­ten Kleidungss­tücke zu gewährleis­ten.“Die von der Stadt geforderte­n 24 Sicherheit­s-Mitarbeite­r habe die Firma freiwillig auf 30 erhöht.

Die Ausschreit­ungen an der Garderobe seien von dem Veranstalt­er weder verschulde­t, noch vorhersehb­ar gewesen. Zudem seien seitens des Personals keine Jacken falsch ausgegeben wurden. Sofern diese verschwund­en seien, beruhe dies „auf Straftaten Dritter“. Die Besucher hätten die Beweislast für den Verlust und Wert der abhanden gekommenen Gegenständ­e. Zudem müssten sie nachweisen, dass die Jacke ihr Eigentum war und sie diese an der Garderobe abgegeben hätten. Für Wertgegens­tände wie Handys oder Schlüssel hafte der Veranstalt­er nicht. Davon abgesehen würden die Gäste hierfür die Beweislast tragen. Abhanden gekommene Kleidungss­tücke wären zudem „lediglich mit ihrem Zeitwert zu ersetzen“, so der Anwalt weiter. Er weist darauf hin, dass die Party nicht von dem Veranstalt­er abgebroche­n worden sei. Die Musik sei vielmehr auf Anweisung des Hallenwart­es abgeschalt­et worden.

Der Anwalt des Veranstalt­ers war für die SZ trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu erreichen.

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