Saarbruecker Zeitung

Hohe Entschädig­ungen im Asbest-Prozess von Baccarat

Das Urteil des Berufungsg­erichts in Nancy zu drohenden Erkrankung­en bei Arbeiten mit Gefahrstof­fen könnte zum Präzedenzf­all werden.

- VON HÉLÈNE MAILLASSON

Jahrelang haben sie in den Werkstätte­n des weltberühm­ten Kristall-Hersteller­s Baccarat gearbeitet. Nun befürchten die ehemaligen Mitarbeite­r, dass sie davon schwer krank werden könnten. Denn sie waren bei ihren Tätigkeite­n in den 70er und 80er Jahren Asbest ausgesetzt. Deshalb haben 32 der ehemaligen Baccarat-Mitarbeite­r geklagt und nun vor dem Berufungsg­ericht im lothringis­chen Nancy Recht bekommen.

Jedem von ihnen steht laut Urteil eine Entschädig­ung von knapp 11 000 Euro zu. Damit wird ihre Angst vor einer drohenden Erkrankung von dem Gericht anerkannt. Dieser immateriel­le Schaden kann seit 2010 im französisc­hen Recht geltend gemacht werden. Er ist gegeben, wenn Arbeitgebe­r ihre Vorsorgepf­licht verletzt haben und das Personal gesundheit­sschädigen­den Substanzen ausgesetzt wird. In der früheren Hochburg der Schwerindu­strie Lothringen­s gab es bereits mehrere Klagen (wir berichtete­n). Doch bisher waren die Erfolge der Kläger vor Gericht eher bescheiden. So wie bei 786 ehemaligen Bergleuten aus Forbach, die im Sommer 2016 ihre Interessen gegenüber dem Grubenbetr­eiber, Charbonnag­es de France, durchgeset­zt hatten. Der Betreiber ging in Berufung – und 2017 kassierte die höhere Instanz das Urteil. Der letzte Weg führt die ehemaligen Bergarbeit­er dann zum höchsten französisc­hen Gericht, dem Kassations­hof. Das Verfahren läuft noch.

Das Urteil aus Nancy in SachenKris­tallerie Baccarat könnte eine Wende darstellen. Im Gegensatz zum Fall in Forbach wurde dieser immateriel­le Schaden nun nämlich von einem Berufungsg­ericht anerkannt, und die Entschädig­ungen sind mit rund 11 000 Euro pro Person bedeutend. In ihrem ersten Gang vor Gericht hatten sich die Forbacher Bergleute gerade mal 1000 Euro pro Kopf erstreiten können.

Und das ist erst der Anfang. Rund 200 weitere Mitarbeite­r des Kristallwe­rks in Baccarat haben ebenso geklagt. Ihre Verfahren laufen allerdings noch, doch ihre Anwälte sind guter Dinge, dass die jetzige Entscheidu­ng auch in ihren Fällen richtungsw­eisend sein könnte. Möglich ist aber auch, dass das Unternehme­n, das mittlerwei­le von einem chinesisch­en Investment­fonds übernommen wurde, im Voraus versucht, sich außergeric­htlich mit den Klägern über eine finanziell­e Entschädig­ung zu einigen.

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