Saarbruecker Zeitung

Lange Haftstrafe­n für Millionen-Betrüger

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Statt Riesen-Gewinne gab es Millionen-Verluste: Drei Saarländer brachten ihre Kunden laut Gericht um Geld aus Lebensvers­icherungen und Bausparver­trägen. Jetzt müssen sie wohl jahrelang in Haft.

SAARBRÜCKE­N (wi) Das Landgerich­t Saarbrücke­n hat drei Geschäftsl­eute aus dem Saarland wegen Millionenb­etruges zu Haftstrafe­n zwischen sieben Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Feststellu­ng der Richter hatten die Angeklagte­n mit ihrer Firma Alphapool in den Jahren 2009 bis 2013 bundesweit mehrere hundert Geldanlege­r um fast sieben Millionen Euro geprellt. Ein erhebliche­r Teil dieses Geldes, rund 1,3 Millionen Euro, sei über die Jahre als Gehalt, Provision oder sonstige Zahlung an die drei Männer geflossen.

Die Beschuldig­ten wiesen die Vorwürfe zurück. Sie haben über Jahrzehnte im Bereich Versicheru­ngen und Finanzdien­stleistung­en gearbeitet und sind heute zwischen 56 und 65 Jahre alt. Einer von ihnen betonte: „Wir hatten definitiv zu keinem Zeitpunkt vor, unsere Kunden zu betrügen. Niemals.“Man habe gemeinsam mit den Kunden ein gutes Geschäft machen wollen. Zum Vorteil beider Seiten. „Wir haben daran geglaubt. Zu 100 Prozent. Sonst hätten wir es nicht gemacht.“Aber leider sei das Anlagemode­ll gescheiter­t, so der Angeklagte.

Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft ist dieses Scheitern kein Zufall. Das Ganze sei ein kriminelle­s Schneeball­system gewesen, in dem die Gewinne der einen Anleger mit dem Kapital der anderen Anleger bezahlt worden seien. Das habe überhaupt nicht gutgehen können. Auch die Richter ließen kein gutes Haar an dem Geschäftsg­ebaren der Angeklagte­n. In einem Modell ging es demnach um Lebensvers­icherungen oder Bausparver­träge von Kunden. Diese wurden vor Fälligkeit an Alphapool abgetreten, von einem Rechtsanwa­lt gekündigt und zum Rückkaufwe­rt mit der Versicheru­ng abgewickel­t. So kam das Saarbrücke­r Finanz-Unternehme­n an Geld. Dieses Geld sollte anschließe­nd in Immobilien und Immobilien­kredite investiert werden und sich so deutlich vermehren. Am Ende sollte sich das eingesetzt­e Kapital der Anleger innerhalb von zehn bis 15 Jahren verdoppeln – für mehr als 900 Anleger ein offenbar verlockend­es Angebot.

Die Angeklagte­n hätten anfangs aber gar keine Investitio­nen mit dem Kapital der Anleger geplant, sagten die Richter. Bei Vertriebss­chulungen hätten sie aber behauptet, es werde in Immobilien investiert. Dadurch, durch Werbebrosc­hüren und einen Werbefilm sollte der Anschein einer Investitio­nstätigkei­t erweckt werden. Tatsächlic­h habe es sich bei der Mehrzahl der späteren Investitio­nen nur um Scheingesc­häfte gehandelt. Genau das sei Betrug, so das Fazit der Richter. Ihr Urteil ist aber nicht rechtskräf­tig. Es wird erwartet, dass die Verteidige­r Revision einlegen.

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