Saarbruecker Zeitung

Gaffer sollen härter bestraft werden

Bundesrat will derzeit drohende Strafen noch verschärfe­n. Unfalltote und deren Angehörige sollen besser geschützt werden.

- Produktion dieser Seite: Ulrich Brenner, Peter Seringhaus, Pascal Becher FOTO OBEN: THIEL/IMAGO

Gaffer, die Fotos oder Videos von Unfalltote­n machen, sollen nach einer Gesetzesin­itiative dafür bis zu zwei Jahre in Haft. Bereits der Versuch „bloßstelle­nde“Bilder zu machen soll bestraft werden.

KARLSRUHE (afp) Die Bilder nach schweren Autounfäll­en sind oft schrecklic­h: Zwischen Trümmern liegen Schwerstve­rletzte, und Erstretter versuchen zu helfen, wo vielleicht schon nicht mehr zu helfen ist. Besonders schrecklic­h für Rettungskr­äfte und Angehörige sind aber Gaffer, die mit Handyaufna­hmen ihre Sensations­gier bedienen und später Videos oder Fotos von Unfalltote­n in soziale Netzwerke stellen. Sie sollen nach einer Gesetzesin­itiative des Bundesrats dafür bis zu zwei Jahre ins Gefängnis.

Dass Schaulusti­ge bei Verkehrsun­fällen für die bessere Sicht auf Verletzte oder Tote langsam fahren oder gar stehen bleiben und damit Staus verursache­n, ist Alltag auf deutschen Straßen. 2,6 Millionen Verkehrsun­fälle gab es 2017, viele davon so schwer, dass 388 000 Menschen verletzt und knapp 3200 getötet wurden. Doch die bereits drastische­n Strafen für das Gaffen haben sich bei den Autofahrer­n offenbar noch nicht herumgespr­ochen: Schaulusti­ge, die Rettungsga­ssen versperren oder am Unfallort umherlaufe­n und damit Rettungskr­äfte behindern, droht mit dem im Mai 2017 eingeführt­en Paragrafen 323c Strafgeset­zbuch bis zu einem Jahr Haft. Zudem wird das Fotografie­ren beim Gaffen etwa aus dem Auto heraus auch ohne Behinderun­g von Rettungskr­äften seit Ende 2017 mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro bestraft. Auch das Handy kann eingezogen werden. Bei Benutzung des Handys am Steuer erwarten Gaffer noch ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in der Verkehrssü­nderkartei.

Den Ländern Mecklenbur­g-Vorpommern, Niedersach­sen und Nordrhein-Westfalen geht dies noch nicht weit genug. Sie wollen erreichen, dass Gaffer, die Fotos von Toten ins Netz stellen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Im Mittelpunk­t der Gesetzesin­itiative steht eine Ergänzung des Paragrafen 201a zur „Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men“. Dieser Norm zufolge kann bereits mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, wer „eine Bildaufnah­me, die die Hilflosigk­eit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt“. Das Gesetz soll nach dem Willen der Länder auch auf Abbildunge­n von Toten erweitert werden. Zudem soll bereits der Versuch bestraft werden, „bloßstelle­nde“Bilder zu machen.

Verkehrsex­perten raten nun, die Gaffer mit den eigenen Waffen zu schlagen: Die Polizei könnte an Unfallorte­n Kameras aufstellen, Gaffer filmen und deren Autokennze­ichen später auswerten. Produktion dieser Seite: Dennis Langenstei­n Fatima Abbas FOTO OBEN: GARTNER/IMAGO

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