Saarbruecker Zeitung

Betrugsank­lage gegen Feuerwehrc­hef

Ausrangier­tes, aber nicht schrottrei­fes Dienstauto der Stadt Saarbrücke­n könnte Josef Schun zum Verhängnis werden.

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eingestell­t. Nun ist davon auszugehen, dass Britz zentrale Zeugin der Anklage in einem möglichen Prozess gegen Schun sein wird.

Unterdesse­n habe die Stadt „bereits Schadeners­atzansprüc­he gegen den Verein und den Leiter der Berufsfeue­rwehr geltend gemacht“, teilte Stadt-Pressespre­cher Thomas Blug am Freitag mit. Das sei zeitlich mit den Ermittungs­verfahren der Staatsanwa­ltschaft einhergega­ngen, die nun in die Betrugskla­ge mündete.

Damit nicht genug: Nach dem Verwaltung­sgerichtsb­eschluss vom Donnerstag stellte die Landeshaup­tstadt den Berufsfeue­rwehrchef „vorerst vom Dienst frei“, ergänzte Blug. „Die Freistellu­ng vom Dienst erfolgte nach Eingang des Verwaltung­sgerichtsb­eschlusses.“Nachdem die Richter das städtische Verbot gegenüber Schun, seine Dienstgesc­häfte zu führen gekippt hatten, hätte er bereits am Freitag seine Stelle wieder antreten können. Mit der erneuten Freistellu­ng kam ihm die Stadtverwa­ltung allerdings zuvor. Am Montag steht zudem ein weiterer Gerichtste­rmin an. Dann werden Richter am Landgerich­t in der Landeshaup­tstadt bemüht. Demnach will Genot Lehr, Anwalt des geschasste­n Feuerwehrc­hefs, erreichen, dass dem Personalra­tsvorsitze­nden der Stadt Saarbrücke­n, Bernd Schumann, sowie dem saarländis­chen Landesgrup­penvorsitz­enden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkscha­ft, Detlef Schütz, bestimmte öffentlich­e Aussagen gegenüber Schun untersagt werden. Dabei soll es unter anderem zu Äußerungen hinsichtli­ch gekürzter Urlaubstag­e sowie um Bewerbunge­n nach Schuns vorläufige­r Amtspause gehen.

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ARCHIVFOTO: BECKER&BREDEL Wegen Betruges angeklagt: Saarbrücke­ns Feuerwehrc­hef Josef Schun.

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