Betrugsanklage gegen Feuerwehrchef
Ausrangiertes, aber nicht schrottreifes Dienstauto der Stadt Saarbrücken könnte Josef Schun zum Verhängnis werden.
eingestellt. Nun ist davon auszugehen, dass Britz zentrale Zeugin der Anklage in einem möglichen Prozess gegen Schun sein wird.
Unterdessen habe die Stadt „bereits Schadenersatzansprüche gegen den Verein und den Leiter der Berufsfeuerwehr geltend gemacht“, teilte Stadt-Pressesprecher Thomas Blug am Freitag mit. Das sei zeitlich mit den Ermittungsverfahren der Staatsanwaltschaft einhergegangen, die nun in die Betrugsklage mündete.
Damit nicht genug: Nach dem Verwaltungsgerichtsbeschluss vom Donnerstag stellte die Landeshauptstadt den Berufsfeuerwehrchef „vorerst vom Dienst frei“, ergänzte Blug. „Die Freistellung vom Dienst erfolgte nach Eingang des Verwaltungsgerichtsbeschlusses.“Nachdem die Richter das städtische Verbot gegenüber Schun, seine Dienstgeschäfte zu führen gekippt hatten, hätte er bereits am Freitag seine Stelle wieder antreten können. Mit der erneuten Freistellung kam ihm die Stadtverwaltung allerdings zuvor. Am Montag steht zudem ein weiterer Gerichtstermin an. Dann werden Richter am Landgericht in der Landeshauptstadt bemüht. Demnach will Genot Lehr, Anwalt des geschassten Feuerwehrchefs, erreichen, dass dem Personalratsvorsitzenden der Stadt Saarbrücken, Bernd Schumann, sowie dem saarländischen Landesgruppenvorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, Detlef Schütz, bestimmte öffentliche Aussagen gegenüber Schun untersagt werden. Dabei soll es unter anderem zu Äußerungen hinsichtlich gekürzter Urlaubstage sowie um Bewerbungen nach Schuns vorläufiger Amtspause gehen.