Geldgeschäfte bei Demenz
Wenn die Erinnerung schwindet, ist es für den Betroffenen irgendwann unmöglich, sich selbst um seine finanziellen Belange zu kümmern. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen vertrauenwürdigen Vertreter zu bestellen.
mehr selbst um seine Geldgeschäfte kümmern kann? Wenn jemand geistig nicht mehr in der Lage sei, seine Angelegenheiten zu regeln, beginne laut Gesetz die Vertretung durch einen anderen, erklärt Professor Ronald Richter, Rechtsanwalt in Hamburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein. „Demenz ist allerdings ein gleitender Prozess, wo es auch immer Schwankungen gibt, die von der Tagesform abhängen. Das macht es extrem schwierig, eine Einschätzung zu finden“, sagt Richter. „Da gibt es keinen rechtlichen Punkt, wo man sagen kann, jetzt ist es so weit.“Dass ein Demenzkranker nicht mehr geschäftsfähig ist, kann ein Arzt feststellen.
Wer für solche Fälle vorsorgen will, solle sich rechtzeitig um eine Vollmacht kümmern. „Eine Vorsorgevollmacht ist immer eine gute Sache, unabhängig von Demenz“, sagt im Saarland schult Bankberater, Polizisten, Mitarbeiter von Betrieben, Ministerien und Kommunalverwaltungen
Tanja Meier. „Jeder über 18 sollte eine haben.“Neben der allgemeinen Vorsorgevollmacht gibt es die vom Notar beglaubigte Generalvollmacht.
Speziell für Bankgeschäfte kann gemeinsam mit einer Vertrauensperson direkt bei der Bank eine Vollmacht unterschrieben werden. Sie ermächtige den ausgewählten Bevollmächtigten unter anderem, Überweisungen zu tätigen, Geld www.demenz-saarland.de/ landesfachstelle/
abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen, informiert der Bundesverband deutscher Banken. Die Vollmacht gilt, sobald sie unterschrieben ist.
Jeder sollte frühzeitig vorsorgen, dabei aber gut überlegen, wem er völlig vertraut. „Es kommt wirklich sehr darauf an, wen ich nehme“, sagt Ronald Richter. „Wenn ich meine Kontozugangsdaten rausgebe, muss ich mir klar darüber sein, dass die Gefahr eines Missbrauchs besteht. Es muss jemand sein, dem ich voll vertraue.“Auch Tanja Meier weiß von Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit Demenz. „Wenn junge Leute eine ältere Dame in die Bank begleiten, die Dame dann 10 000 Euro abhebt und sie den Begleitern gibt, die aber gar nicht ihre Enkelkinder sind, kann ein Missbrauch vorliegen“, erläutert Meier. Auch dafür müssten die Bankmitarbeiter sensibilisiert werden. Eine Vollmacht kann allerdings jederzeit widerrufen werden.
Hat ein Demenzkranker niemanden bestimmt, der ihn vertreten soll, wird ein gesetzlicher Betreuer gestellt. „Das muss nicht immer gleich ein Berufsbetreuer sein“, stellt Sozialrechtsexperte Roland Richter klar. „Vorrangig werden eigentlich Familienangehörige genommen.“Nicht zuletzt sei das preiswerter, weil ein Berufsbetreuer aus dem Vermögen oder Einkommen des Betreuten bezahlt werde.
Der Vorteil eines gesetzlichen Betreuers, egal ob Familienangehöriger oder Berufsbetreuer, sei, dass er unter der Aufsicht eines Betreuungsgerichts stehe. „Die Missbrauchsfälle sind bei Betreuungen deutlich besser in den Griff zu kriegen als bei Bevollmächtigten.“Generell sei es bei Demenz von Vorteil, wenn ein eng gestrickter Familienverband hinter dem Betroffenen stehe, glaubt Tanja Meier von der Demenz-Koordinationsstelle. Doch selbstverständlich sei das nicht. „Manchmal sind es als Erste die Bankinstitute, die merken: ,Mensch, Frau Schulz kommt fünfmal am Tag.’ Die Kinder, die weit weg wohnen, bekommen das gar nicht mit.“Sie plädiert dafür, dass sich letztlich alle kümmern. „Wir brauchen eine Gesellschaft, wo man aufeinander aufpasst.“
Im Saarland bietet die Landesfachstelle Demenz Schulungen für Firmen und Behörden an (siehe Infokasten).