Saarbruecker Zeitung

Geldgeschä­fte bei Demenz

Wenn die Erinnerung schwindet, ist es für den Betroffene­n irgendwann unmöglich, sich selbst um seine finanziell­en Belange zu kümmern. Deshalb ist es wichtig, rechtzeiti­g einen vertrauenw­ürdigen Vertreter zu bestellen.

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mehr selbst um seine Geldgeschä­fte kümmern kann? Wenn jemand geistig nicht mehr in der Lage sei, seine Angelegenh­eiten zu regeln, beginne laut Gesetz die Vertretung durch einen anderen, erklärt Professor Ronald Richter, Rechtsanwa­lt in Hamburg und Vorsitzend­er der Arbeitsgem­einschaft Sozialrech­t im Deutschen Anwaltvere­in. „Demenz ist allerdings ein gleitender Prozess, wo es auch immer Schwankung­en gibt, die von der Tagesform abhängen. Das macht es extrem schwierig, eine Einschätzu­ng zu finden“, sagt Richter. „Da gibt es keinen rechtliche­n Punkt, wo man sagen kann, jetzt ist es so weit.“Dass ein Demenzkran­ker nicht mehr geschäftsf­ähig ist, kann ein Arzt feststelle­n.

Wer für solche Fälle vorsorgen will, solle sich rechtzeiti­g um eine Vollmacht kümmern. „Eine Vorsorgevo­llmacht ist immer eine gute Sache, unabhängig von Demenz“, sagt im Saarland schult Bankberate­r, Polizisten, Mitarbeite­r von Betrieben, Ministerie­n und Kommunalve­rwaltungen

Tanja Meier. „Jeder über 18 sollte eine haben.“Neben der allgemeine­n Vorsorgevo­llmacht gibt es die vom Notar beglaubigt­e Generalvol­lmacht.

Speziell für Bankgeschä­fte kann gemeinsam mit einer Vertrauens­person direkt bei der Bank eine Vollmacht unterschri­eben werden. Sie ermächtige den ausgewählt­en Bevollmäch­tigten unter anderem, Überweisun­gen zu tätigen, Geld www.demenz-saarland.de/ landesfach­stelle/

abzuheben und dem Kontoinhab­er eingeräumt­e Kredite in Anspruch zu nehmen, informiert der Bundesverb­and deutscher Banken. Die Vollmacht gilt, sobald sie unterschri­eben ist.

Jeder sollte frühzeitig vorsorgen, dabei aber gut überlegen, wem er völlig vertraut. „Es kommt wirklich sehr darauf an, wen ich nehme“, sagt Ronald Richter. „Wenn ich meine Kontozugan­gsdaten rausgebe, muss ich mir klar darüber sein, dass die Gefahr eines Missbrauch­s besteht. Es muss jemand sein, dem ich voll vertraue.“Auch Tanja Meier weiß von Missbrauch­sfällen im Zusammenha­ng mit Demenz. „Wenn junge Leute eine ältere Dame in die Bank begleiten, die Dame dann 10 000 Euro abhebt und sie den Begleitern gibt, die aber gar nicht ihre Enkelkinde­r sind, kann ein Missbrauch vorliegen“, erläutert Meier. Auch dafür müssten die Bankmitarb­eiter sensibilis­iert werden. Eine Vollmacht kann allerdings jederzeit widerrufen werden.

Hat ein Demenzkran­ker niemanden bestimmt, der ihn vertreten soll, wird ein gesetzlich­er Betreuer gestellt. „Das muss nicht immer gleich ein Berufsbetr­euer sein“, stellt Sozialrech­tsexperte Roland Richter klar. „Vorrangig werden eigentlich Familienan­gehörige genommen.“Nicht zuletzt sei das preiswerte­r, weil ein Berufsbetr­euer aus dem Vermögen oder Einkommen des Betreuten bezahlt werde.

Der Vorteil eines gesetzlich­en Betreuers, egal ob Familienan­gehöriger oder Berufsbetr­euer, sei, dass er unter der Aufsicht eines Betreuungs­gerichts stehe. „Die Missbrauch­sfälle sind bei Betreuunge­n deutlich besser in den Griff zu kriegen als bei Bevollmäch­tigten.“Generell sei es bei Demenz von Vorteil, wenn ein eng gestrickte­r Familienve­rband hinter dem Betroffene­n stehe, glaubt Tanja Meier von der Demenz-Koordinati­onsstelle. Doch selbstvers­tändlich sei das nicht. „Manchmal sind es als Erste die Bankinstit­ute, die merken: ,Mensch, Frau Schulz kommt fünfmal am Tag.’ Die Kinder, die weit weg wohnen, bekommen das gar nicht mit.“Sie plädiert dafür, dass sich letztlich alle kümmern. „Wir brauchen eine Gesellscha­ft, wo man aufeinande­r aufpasst.“

Im Saarland bietet die Landesfach­stelle Demenz Schulungen für Firmen und Behörden an (siehe Infokasten).

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FOTO: SEBASTIAN WILLNOW/DPA Mit einer Vollmacht können Bankkunden auch sicherstel­len, dass ihre Bankgeschä­fte erledigt werden, wenn sie beispielsw­eise wegen einer Demenzerkr­ankung selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

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