Saarbruecker Zeitung

Gefährdet die Flutung die Verkehrswe­ge?

Die Betreiber von Straßen und Schienen sehen den geplanten Grubenwass­eranstieg skeptisch.

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SAARBRÜCKE­N/BERLIN (noe) Ein Anstieg des Grubenwass­ers im Saarland auf -320 m NN könnte Schäden an Bundesstra­ßen, Bahnstreck­en und Wasserstra­ßen verursache­n. Das geht aus einer Antwort des Bundesverk­ehrsminist­eriums auf eine Anfrage des FDP-Bundestags­abgeordnet­en Oliver Luksic hervor.

Bundesstra­ßen: Dem Landesbetr­ieb für Straßenbau (LfS) zufolge seien Schäden an Bundesfern­straßen überall denkbar, wo es wegen des Grubenwass­eranstiegs zu Bodenbeweg­ungen komme, heißt es in der Antwort. Allerdings lasse sich die Gefahr von Bodenbeweg­ungen anhand der RAG-Gutachten nicht realistisc­h abschätzen. Denn darin werde nur der Abbau ab dem Jahr 1969 berücksich­tigt, was das Bild generell verfälsche. Nach Auffassung des LfS müsse der Abbau mindestens ab dem Jahr 1930 einbezogen werden. Der LfS sei der Ansicht, dass die RAG verpflicht­et werden müsse, detaillier­tere Bewertunge­n vorzulegen und ein Monitoring­konzept zu erarbeiten.

Bahnstreck­en: Im Gebiet, das potenziell vom Grubenwass­eranstieg betroffen wäre, liegen laut der DB Services Immobilien GmbH rund 70 Streckenki­lometer, diverse Gebäude, Bahnsteige, Unterführu­ngen und Versorgung­sleitungen. DB zufolge seien in den Gutachten, die bislang vorliegen, die Folgen für diese Strecken und Gebäude nicht abschließe­nd betrachtet worden, heißt es in der Antwort des Bundesverk­ehrsminist­eriums. Aus Sicht von DB könnten negative Auswirkung­en auf den Bahnbetrie­b nicht vollständi­g ausgeschlo­ssen werden. DB habe deutlich gemacht, dass Erschütter­ungen vermieden werden müssten und die Flutung gegebenenf­alls abgebroche­n werden müsse. Notwendig sei eine regelmäßig­e Überwachun­g aller Anlagen.

Wasserstra­ßen: Wenn sich die Menge des Grubenwass­ers, das in die Saar eingeleite­t wird, verändert, müsse die RAG nachweisen, dass dadurch kein Nachteil für die Schifffahr­t entstehe, erklärt das Ministeriu­m unter Berufung auf das Wasserstra­ßenund Schifffahr­tsamt ( WSA) Saarbrücke­n. Außerdem müsse laut WSA in Einzelrisi­kobewertun­gen für die Staustufen Lisdorf und Rehlingen sowie die Brücken entlang der Saar untersucht werden, inwiefern sich Bodenbeweg­ungen auf sie auswirken könnten.

Der FDP-Bundestags­abgeordnet­e Oliver Luksic sieht nun die RAG und die Landesregi­erung in der Pflicht, die fehlenden Daten zu liefern. Alle Betreiber seien der Ansicht, dass eine Beschädigu­ng der Infrastruk­tur nach aktuellem Stand nicht ausgeschlo­ssen werden kann. „Ob Tunnel oder Brücken, eine Beschädigu­ng darf nicht leichtfert­ig ermöglicht werden, weil ohne umfassende Prüfung genehmigt wurde“, sagte Luksic.

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FOTO: OLIVER DIETZE/DPA Oliver Luksic, FDP-Bundestags­abgeordnet­er

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