Bei verspäteter Ware können Online-Kunden Geld zurückfordern
DRESDEN (dpa) Das Einkaufen im Internet ist bequem und das Angebot wirkt schier unermesslich. Aber nicht immer ist die gewünschte Ware auch vorrätig. Dann stellt sich die Frage: Wie lange müssen Kunden nach einer Bestellung warten? „Es kommt immer auf den Einzelfall an“, erklärt Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold aus Dresden, die Mitglied des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. „Eine Woche ist aber in der Regel eine angemessene Frist.“
Trifft die Bestellung erst nach vielen Monaten beim Kunden ein, muss dieser die Ware nicht mehr zwingend annehmen und kann den Kaufpreis zurückfordern. Es sei denn, der Händler hat den Kunden bereits im Online-Shop ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ware erst nach längerer Zeit geliefert werden kann. „Dann kann der Kunde ja selber entscheiden, ob er den Vertrag mit dem Händler trotzdem schließt oder nicht“, so Kaufhold.
Juristisch gesehen komme der Vertrag zwischen Kunden und Händler nicht automatisch schon mit der Bestellung zustande, sondern in der Regel erst mit der Versandbestätigung. Wer eine Bestellung erst nach langer Zeit erhält und die Ware gar nicht mehr möchte, muss das Geschäft nicht eingehen, sagt Sylvia Kaufhold. „Sie können gegenüber dem Händler erklären, dass aus Ihrer Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist.“
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, wenn man eine Ware nicht mehr zugesandt bekommen möchte, erklärt die Rechtsanwältin: „Sie können von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.“Dazu müssten Kunden den Widerruf erklären – schriftlich, per Mail oder telefonisch. In beiden Fällen müssten sie die Ware zum Händler zurückschicken. Dabei könne es jedoch sein, dass sie die Kosten für den Rückversand zu tragen haben.