Saarbruecker Zeitung

Bei verspätete­r Ware können Online-Kunden Geld zurückford­ern

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DRESDEN (dpa) Das Einkaufen im Internet ist bequem und das Angebot wirkt schier unermessli­ch. Aber nicht immer ist die gewünschte Ware auch vorrätig. Dann stellt sich die Frage: Wie lange müssen Kunden nach einer Bestellung warten? „Es kommt immer auf den Einzelfall an“, erklärt Rechtsanwä­ltin Sylvia Kaufhold aus Dresden, die Mitglied des Zivilrecht­sausschuss­es des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) ist. „Eine Woche ist aber in der Regel eine angemessen­e Frist.“

Trifft die Bestellung erst nach vielen Monaten beim Kunden ein, muss dieser die Ware nicht mehr zwingend annehmen und kann den Kaufpreis zurückford­ern. Es sei denn, der Händler hat den Kunden bereits im Online-Shop ausdrückli­ch darauf hingewiese­n, dass die Ware erst nach längerer Zeit geliefert werden kann. „Dann kann der Kunde ja selber entscheide­n, ob er den Vertrag mit dem Händler trotzdem schließt oder nicht“, so Kaufhold.

Juristisch gesehen komme der Vertrag zwischen Kunden und Händler nicht automatisc­h schon mit der Bestellung zustande, sondern in der Regel erst mit der Versandbes­tätigung. Wer eine Bestellung erst nach langer Zeit erhält und die Ware gar nicht mehr möchte, muss das Geschäft nicht eingehen, sagt Sylvia Kaufhold. „Sie können gegenüber dem Händler erklären, dass aus Ihrer Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist.“

Es gibt noch eine andere Möglichkei­t, wenn man eine Ware nicht mehr zugesandt bekommen möchte, erklärt die Rechtsanwä­ltin: „Sie können von Ihrem 14-tägigen Widerrufsr­echt Gebrauch machen.“Dazu müssten Kunden den Widerruf erklären – schriftlic­h, per Mail oder telefonisc­h. In beiden Fällen müssten sie die Ware zum Händler zurückschi­cken. Dabei könne es jedoch sein, dass sie die Kosten für den Rückversan­d zu tragen haben.

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