Saarbruecker Zeitung

Stadt will gegen Falschpark­er vorgehen

Autofahrer blockieren immer wieder einen der wichtigste­n innerstädt­ischen Radwege am Saarufer. Das beklagt der Radfahrerc­lub ADFC.

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kommen zwischen den Sitzbänken schnell in Konflikt mit Fußgängern“, sagt Fläschner. Mit Fahrrad-Anhänger werde es ganz schwierig. Der ADFC sieht die Stadt in der Verantwort­ung. Sei könne Fahrrad- und Fußgängerw­ege klarer kennzeichn­en. Und sie müsse, wenn das nicht hilft, Autos abschleppe­n.

Das Problem sei nicht neu, bestätigt Stadtpress­esprecher Thomas Blug. In den vergangene­n Monaten seien beim Ordnungsam­t allerdings keine neuen Beschwerde­n eingegange­n. Die Zufahrt zum Willi-Graf-Ufer und zu den Ladezonen und Tiefgarage­plätzen unter der Promenade ist durch eine Schranke geregelt. „Im gesamten öffentlich­en Fahrbahnbe­reich herrscht hier ein absolutes Halteverbo­t. Das absolute Halteverbo­t ist aus Sicherheit­sgründen (wegen der Rettungszu­fahrten sowie Feuerwehrz­ufahrten und -aufstellfl­ächen) zwingend geboten“, sagt Blug. Es sei also alles klar geregelt.

In der Vergangenh­eit seien alle Autofahrer, die eine Zufahrtsbe­rechtigung, haben, wiederholt aufgeforde­rt worden, ausschließ­lich die erlaubten Stellplätz­e zu nutzen. Bei sechs Kontrollen wurden zudem seit Januar 37 Verwarnung­en ausgesproc­hen. Man werde aber nun aufgrund der Initiative des ADFC und des „Saarbrücke­r Radelkolle­ktivs“erneut kontrollie­ren und „die Wirksamkei­t der Zufahrtsko­ntrolle überprüfen“. Darüber hinaus stehe es „auch jedem Betroffene­n zu, eine private Anzeige gegen falsch parkende Fahrzeuge zu erstatten“, erklärt der Stadtpress­esprecher. Der Vordruck zur Anzeige einer Verkehrsor­dnungswidr­igkeit ist auf der Internetse­ite der Landeshaup­tstadt unter „Rathaus/Was erledige ich wo?“unter dem Stichwort „Anzeige einer Verkehrsor­dnungswidr­igkeit“zu finden, sagt Blug.

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FOTO: FLÄSCHNER/ADFC Autos dürfen den Weg unterhalb der Promenade nur nutzen, um in die Tiefgarage zu fahren. Sein Auto so abzustelle­n, ist verboten.

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