Saarbruecker Zeitung

Das sagt das Landesgese­tz

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dem Ortsrat schließlic­h zu viele Zweifel, um das gewünschte Einvernehm­en herzustell­en. Der stellvertr­etende Ortsvorste­her Uwe Steffen (CDU) hatte schon vorher geahnt: „Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Ortsrates ist, das Einvernehm­en zwischen der Stadt und einer Kirchengem­einde herzustell­en. Will man uns damit etwa den Schwarzen Peter zuschieben?“Wie gesagt: Kein Einvernehm­en, der Antrag geht an die Stadtverwa­ltung zurück.

Der Integratio­nsbeirat der Stadt hat im November den Wunsch, ein muslimisch­es Grabfeld auf dem Waldfriedh­of einzuricht­en, zum Antrag erhoben. Einige Punkte zu diesem Antrag scheinen leicht zu erfüllen zu sein. Etwa die Bereitstel­lung des Wasch- und Kühlraumes auf dem Waldfriedh­of. Oder die beiden Antragspun­kte, die die Lage der Gräber betreffen: Dabei spielt vor allem die Ausrichtun­g nach Mekka eine Rolle. Es ist zu beachten, dass Muslime auf der rechten Körperseit­e liegend bestattet werden; das Gesicht soll in dieser Lage nach Mekka schauen. Der Grabstein soll vorzugswei­se auf der Kopfseite stehen, kann aber aus islamische­r Sicht auch am Fußende angebracht werden.

Doch es gibt einen gewichtige­n Streitpunk­t – und dabei geht es um die Bestattung im Leichentuc­h, ohne Sarg. Ein Punkt, der den Muslimen äußerst wichtig ist, wie Kiymet Kirtas im Namen des Integratio­nsbeirates betonte.

Das saarländis­che Bestattung­sgesetz lasse bei Körperbest­attungen Ausnahmen zur Sargbestat­tung zu, so geht es aus der Ratsvorlag­e hervor. Die Stadtverwa­ltung hält es aber nicht für notwendig, ihre Bestattung­ssatzung im Sinne dieser Ausnahmen zu ändern. Warum, ist ebenfalls der Vorlage zu entnehmen. Demnach zeigten Bestattung­en von Muslimen in anderen Kommunen mit Sargpflich­t wie etwa auf dem Saarbrücke­r Gräberfeld auf, dass eine Bestattung im Sarg möglich sei. Der Völklinger Ortsrat gibt der Verwaltung dabei Recht. Unter anderem wog das Wort des Bestattung­sexperten Christian Duchene schwer: „Es ist möglich, zum Islam zu konvertier­en, indem man einen einzigen Satz sagt. Nun weiß ich schon, dass pfiffige Zeitgenoss­en behaupten, der Verstorben­e

heißt es in § 2 über die Trägerscha­ft von Bestattung­splätzen: „ . . . Gemeinden und Religionsg­emeinschaf­ten, die Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts sind, dürfen Friedhöfe anlegen und unterhalte­n (Friedhofst­räger) . . . . “

legt der § 34 des Gesetzes Folgendes fest: „ . . . Für die Erdbestatt­ung dürfen nur Holzsärge verwendet werden, es sei denn, dass eine Leiche in einem Metallsarg zum Bestattung­sort überführt werden musste. Von der Sargpflich­t können mittels Friedhofss­atzung diejenigen entbunden werden, deren religiöse Glaubensüb­erzeugung eine Sargbestat­tung nicht erlaubt, solange keine gravierend­en medizinisc­hen bzw. polizeilic­hen Gründe eine Sargbestat­tung erforderli­ch machen. In den Fällen der sarglosen Bestattung ist der Leichnam bis zur Grabstelle in einem verschloss­enen Sarg zu transporti­eren . . . . “

sei Muslim, um Kosten für einen Sarg zu sparen; denn einen Nachweis dafür, Muslim zu sein, gibt es nicht.“Unverhofft­e Unterstütz­ung für die Verwaltung­sauffassun­g kam ausgerechn­et vom Imam Tahsin Albayrak. Kirtas übersetzte seine Aussage so: Sargbestat­tungen kämen im Islam nur in Frage, wenn es sich um „unreine Erde“handele. Darunter verstehe der Islam etwa einen überwiegen­d matschigen oder meist Wasser führenden Boden. Von Duchene war zu hören, dass solche Böden auf den Friedhöfen der Region verbreitet seien.

 ?? ARCHIVFOTO: RUPPENTHAL ?? Im Herbst 2016 war in der Auferstehu­ngskirche ein Modell des Kolumbariu­ms zu sehen, das die Kirchengem­einde dort einrichten möchte.
ARCHIVFOTO: RUPPENTHAL Im Herbst 2016 war in der Auferstehu­ngskirche ein Modell des Kolumbariu­ms zu sehen, das die Kirchengem­einde dort einrichten möchte.

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