Saarbruecker Zeitung

Unterlassu­ngserkläru­ngen im Feuerwehr-Rechtsstre­it

-

SAARBRÜCKE­N (red) Zur in unserer Veröffentl­ichung „Personalra­t: Feuerwehrl­eute arbeiten angstfrei“vom 10. Januar wiedergege­benen Äußerungen des Personalra­tsvorsitze­nden Bernd Schuman sowie von Detlef Schütz, Saar-Chef der Deutschen Feuerwehrg­ewerkschaf­t, ist zu ergänzen: Nach Mitteilung des von Josef Schun beauftragt­en Rechtsanwa­lts Gernot Lehr hat sich Schumann in einem vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n geführten Rechtsstre­it ohne Anerkennun­g einer Rechtspfli­cht verpflicht­et, zwei in unserem Beitrag wiedergege­bene Behauptung­en über Josef Schun zu unterlasse­n. Es geht um die Aussagen, dass „… jetzt, nach der vorläufige­n Freistellu­ng des Feuerwehrc­hefs Josef Schun sechs Bewerbunge­n für eine Tätigkeit bei der Feuerwehr Saarbrücke­n vorlägen …“und dass „… der Saarbrücke­r Feuerwehrc­hef Josef Schun den Urlaubsans­pruch für die Feuerwehrl­eute von 14 auf 12 Tage gekürzt habe.“

In einem anderen Verfahren vor dem Landgerich­t verpflicht­ete sich der in unserem Beitrag vom 10. Januar wiedergege­bene Detlef Schütz zur Unterlassu­ng. Dabei ging es um die Behauptung­en: „… Bislang unter der Führung von Josef Schun zähle die Berufsfeue­rwehr von Saarbrücke­n 120 Mitarbeite­r im Einsatzdie­nst.“und „Josef Schun habe den Urlaubsans­pruch der Feuerwehrl­eute in Saarbrücke­n von 14 Tagen auf 12 Tage gekürzt.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany