Saarbruecker Zeitung

Chef darf seine Mitarbeite­r zum Aufräumen verdonnern

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BERLIN (dpa) Mancher arbeitet gerne am aufgeräumt­en Schreibtis­ch, andere lieben ihr kreatives Chaos. Doch Arbeitgebe­r haben oft genaue Vorstellun­gen, wie es bei ihnen aussehen soll. Darf jedoch der Chef einen Mitarbeite­r dazu verdonnern, den Schreibtis­ch aufzuräume­n? Und darf er sogar private Deko verbieten? Das darf er. „Der Schreibtis­ch beziehungs­weise der Arbeitspla­tz gehört, simpel gesagt, dem Arbeitgebe­r“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. „Deshalb darf er entscheide­n, wie es da zugeht.“Arbeitnehm­er haben zudem keinen Anspruch auf private Deko am Arbeitspla­tz.

Allerdings gilt der Grundsatz „gleiches Recht für alle“. „Der Chef muss es also allen verbieten oder allen erlauben“, sagt Markowski. Ansonsten hat der Arbeitgebe­r fast alle Freiheiten, wenn es um den Zustand von Arbeitsplä­tzen geht. Er kann zum Beispiel spontan entscheide­n, dass er Privat-Deko oder Unordnung auf Schreibtis­chen nicht mehr erlaubt, auch dann, wenn er es vorher stillschwe­igend geduldet hat.

Der Zustand der Arbeitsplä­tze sei übrigens ein klassische­r Fall für den Betriebsra­t, sagt Jürgen Markowski. Denn die Mitarbeite­rvertretun­g darf in solchen Fällen mitbestimm­en. In einer Betriebsve­reinbarung lassen sich auch Details dazu klären, zum Beispiel die Frage, ob es überhaupt genug Schubladen und Schränke für die Dinge gibt, die nicht mehr auf den Schreibtis­chen herumliege­n sollen.

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