Saarbruecker Zeitung

Neustart im Folterproz­ess

Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n soll nun genauer geprüft werden.

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NEUBRANDEN­BURG (dpa) Der aufsehener­regende Fall um eine in Mecklenbur­g-Vorpommern zu Tode gefolterte Frau aus Rheinland-Pfalz wird ab 17. April neu am Landgerich­t Neubranden­burg verhandelt. Bis Anfang September seien etwa 20 Verhandlun­gstermine geplant, erklärte eine Gerichtssp­recherin am Mittwoch.

Der 52-Jährige war vor einem Jahr wegen Körperverl­etzung und Freiheitsb­eraubung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm dabei „vermindert­e Schuldfähi­gkeit“attestiert. Der Verteidige­r legte Revision ein. Der Bundesgeri­chtshof hob das Urteil auf. In einer Neuverhand­lung solle genauer geprüft werden, ob der Mann überhaupt schuldfähi­g war.

Der Mann hatte die Frau über das Internet kennengele­rnt. Die 32-Jährige wurde von ihm im Sommer 2016 im Streit nackt an ein Bett gefesselt und mit einer Peitsche misshandel­t, wie er bei der Polizei aussagte. Danach bekam die Frau kein Essen und Trinken mehr, so dass sie schließlic­h starb. Der Mann hatte die Tote anschließe­nd in Decken und Folien gewickelt und auf eine Sackkarre gebunden. Die stark verweste Leiche wurde erst zwei Monate später bei einem Einsatz wegen Ruhestörun­g gefunden.

Polizisten erzählte er, die Lebensgefä­hrtin gefoltert zu haben, weil sie „vom Bundesnach­richtendie­nst und den Dorfbewohn­ern auf mich angesetzt war“.

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