Stadt Sulzbach unterliegt weiteres Mal
Umstrittene Bürgerinitiative darf ins Salzbrunnenhaus. Gegner kündigen Mahnwache an.
Alexander Flätgen, arglistig getäuscht. Dieser habe im Februar einen Vortrag angemeldet und deshalb bei einer Mitarbeiterin in der Verwaltung um das Salzbrunnenhaus als Veranstaltungsort gebeten. Was Bürgermeister Adam moniert: Flätgen habe damals nichts von dem Auftritt einer Band gesagt. Erst vom Sulzbacher Pressesprecher Elmar Müller nicht näher benannte Sicherheitsbehörden sollen die Stadtverwaltung auf den „Auftritt einer Band aus der rechtsradikalen Hooliganszene“(Müller) aufmerksam gemacht haben, hieß es dazu in einer Pressemittlung. Bei der Gruppe handelt es sich um die Bremer Formation Kategorie C, die in mehreren Verfassungsschutzberichten auftaucht. Flätgen widersprach der Darstellung: Es sei von Anfang an bekannt gewesen, dass an diesem Abend auch „Balladen“
Martin Vohl, aufgeführt werden sollen, wie er die Beiträge tituliert.
Trotzdem ließ Adam den Vertrag fristlos kündigen, was zuerst Verwaltungsrichter unter Auflage wieder aufhoben und das Oberverwaltungsgericht nun bestätigte. So muss Flätgen vor Beginn die zu spielenden Lieder vorlegen. Um 19 Uhr soll die Veranstaltung beginnen. Erwartet werden außerdem als Redner: Edwin Wagensveld, Vertreter der niederländischen Pegida-Bewegung, sowie Amy Bianca aus Wien. Sie tritt verstärkt mit Berichten zu angeblichen Übergriffen ausschließlich ausländischer Täter auf deutsche Frauen auf. Bis 21 Uhr soll die Veranstaltung dauern.
Aus diesem Anlass ruft das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“von 18 bis 21 Uhr auf dem Ravanusaplatz zu einer Mahnwache auf. Nach eigenen Angaben unterstützen diese Gruppe 50 Organisationen, darunter Kirchengemeinden, Parteien und Gewerkschaften. Auch unabhängig von der jetzigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes wollten die Demonstranten kommen.
Flätgen kündigte ebenfalls an, dass er und Mitstreiter in Sulzbach auflaufen wollten. Egal, was die Richter sagen würden.
Die hatten formaljuristisch zu entscheiden, wie es in der Pressemitteilung der Oberverwaltungsgerichtes heißt. „Eine politische Bewertung der Veranstaltung steht dem Gericht indessen nicht zu.“Die Stadt Sulzbach dürfe diese auch nicht zugrunde legen.
„Eine politische Bewertung der Veranstaltung steht dem Gericht indessen nicht zu.“
Richter am Oberverwaltungsgericht