Hausfinanzierung richtig gemacht
Ein eigenes Haus? Für viele Paare ist das ein großer Traum. Wer diesen Traum wahr machen will, sollte das Projekt gut vorbereiten. Denn die Finanzierung ist ein Langzeitvorhaben.
klar zu regeln. „Wenn beide Partner Eigentümer sind, sollten beide auch den Kreditvertrag unterschreiben“, erklärt der Inhaber der FMH-Finanzberatung in Frankfurt am Main. Die Banken machten dies oft zur Bedingung. Aus Sicht der Institute hat das den Vorteil, dass sie beide in Haftung nehmen können, falls die Finanzierung zusammenbricht.
Wenn aber nur einer der beiden Partner hauptsächlich das Geld für die Immobilie aufbringt, sollte auch nur dieser die Finanzierung regeln. „Wenn das Objekt dem anderen gehört, warum sollte ich dann unterschreiben?“, fragt Herbst. Für Paare ohne Trauschein könne es auch eine Möglichkeit sein, getrennte Kredite aufzunehmen.
Generell sollte der Kreditvertrag Flexibilität bieten. Dies ist laut Experte wichtiger als die Zinshöhe, weil das Darlehen der Lebenssituation angepasst werden kann.
Aus Sicht von Herbst ebenfalls wichtig: eine lange Zinsbindung. Noch sind die Zinsen historisch niedrig. In einigen Jahren kann das schon wieder anders aussehen. „Eine Zinsbindung unter 15 Jahren ist nicht sinnvoll“, sagt der Fachmann. Längere Kreditlaufzeiten sind zwar etwas teurer, das könne sich bei einem Zinsanstieg in der Zukunft aber schnell bezahlt machen.
Derzeit kostet ein Immobilienkredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren laut FMH im Schnitt 1,58 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit
„Wenn beide Partner Eigentümer sind, sollten beide auch den Kreditvertrag unterschreiben.“
Max Herbst von 15 Jahren zahlen Kunden derzeit durchschnittlich 1,98 Prozent, bei 20 Jahren Zinsbindung 2,18 Prozent und bei 25 Jahren 2,27 Prozent.
Die Finanzierung sollte – insbesondere in Haushalten mit Kindern – stets abgesichert werden. Oelman rät zur Risikolebensversicherung. Denn dann steht der Hinterbliebene nach einem plötzlichen Tod des Partners nicht vor dem finanziellen Fiasko. Abgesichert werden sollten der Immobilienkredit plus mindestens ein Jahreseinkommen.
Eine andere Möglichkeit ist eine Restschuldversicherung. Empfehlenswert sind nach Ansicht der Stiftung Warentest Policen, die jedes Jahr an die Restschuld des Darlehens angepasst werden.
Wichtig ist der Eintrag im Grundbuch. „Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus“, erklärt Oelmann. Auch diese Frage sollten Paare ehrlich klären. Sonst kann es vorkommen, dass ein Partner zwar die finanzielle Last für das Familiendomizil mitträgt, aber nicht im Grundbuch steht. Oder nur einer finanziert die Immobilie, trotzdem stehen beide im Grundbuch – und das Haus gehört beiden zur Hälfte.
„Das kann aber auch gewollt sein“, sagt Oelmann. Denn ein solcher Eintrag kann der Vorsorge für den ehelichen Krisenfall dienen. Zum einen sichert ein alleiniger Kreditnehmer seine Ansprüche an der Immobilie ab. Zum anderen bekommt der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner die Chance, um den Erhalt des Hauses zu verhandeln und dadurch zum Beispiel Kindern das Zuhause zu erhalten.
FMH-Finanzberatung Frankfurt