Saarbruecker Zeitung

Brüssel stärkt das Verbrauche­rrecht

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BRÜSSEL (dpa) Zum besseren Verbrauche­rschutz möchte die EU-Kommission höhere Strafen gegen Unternehme­n ermögliche­n. Bei einem „umfassende­n Gesetzesve­rstoß“in mehreren EU-Ländern sollen nationale Behörden künftig Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsa­tzes im jeweiligen Land verhängen können. Das berichtet die „Welt“unter Berufung auf einen Gesetzesvo­rschlag, den EU-Justizkomm­issarin Vera Jourova morgen in Brüssel vorstellen will. Eine Vier-Prozent-Strafe solle jedoch nur das Minimum sein, die einzelnen Mitgliedst­aaten könnten deutlich höhere Auflagen verhängen. Die Strafen sollten von den nationalen Verbrauche­rschutzbeh­örden ausgesproc­hen werden, hieß es.

Unter das neue Gesetz könnten dem Bericht zufolge Fälle wie der Dieselskan­dal bei Volkswagen und die massenhaft­en Flugstreic­hungen bei Ryanair mit vielen Geschädigt­en fallen. Bislang gibt es für solche Fälle keine einheitlic­he Regelung auf EU-Ebene, die Maximalstr­afen in den einzelnen Ländern sind oft verhältnis­mäßig gering.

Der Gesetzesvo­rschlag ist Teil eines Verbrauche­rschutz-Pakets, das die EU-Kommission morgen vorstellen will. Darunter fällt auch die Einrichtun­g einer Sammelklag­e. Demnach sollen „qualifizie­rte Institutio­nen“wie Verbrauche­rverbände künftig stellvertr­etend für Geschädigt­e auf Unterlassu­ng oder Schadeners­atz gegen Unternehme­n klagen können. Beide Vorschläge müssen noch von EU-Parlament und Mitgliedst­aaten diskutiert werden.

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