Ein Schnäppchen, das gar keines ist
Mitvermeintlichen Markenprodukten zuTiefstpreisen locken InternetbetrügerimmermehrVerbraucherin die Falle.
HANNOVER/BERLIN (dpa) Die Masche ist immer die gleiche. Im Online-Shop angeboten werden Kleidung, Accessoires oder elektronische Geräte bekannter Markenhersteller. Und das zu einem Preis, bei dem sich die meisten wohl erst einmal die Augen reiben. Doch wer hier bestellt, bekommt nicht das, was versprochen wird. Statt der schicken Schuhe gibt’s entweder eine billige Kopie oder gar nichts. Das Geld musste der Kunde per Vorkasse überweisen – und ist damit weg.
Hierbei handelt es sich um ein Betrugsmodell, bei dem Verbraucher mit täuschend echt aussehenden Webseiten und falschen Versprechen in die Falle gelockt werden („Fakeshops“). Bei der Suche nach den Tätern stoßen die Behörden oft an Landesgrenzen. Doch das ist nur eines der Probleme.
Hoch im Kurs stünden Schuhe und Jacken, insbesondere die exklusiver Markenhersteller, berichtet Hans-Joachim Henschel. Er arbeitet für die Zentralstelle Prävention Cybercrime beim Landeskriminalamt Niedersachsen. Doch auch mit Elektroartikel wie Kaffeemaschinen, Smartphones oder Fernseher zum Tiefstpreis sollen Verbraucher angelockt werden. Das Ausmaß der Fakeshops bezeichnet Henschel als „ziemlich heftig“. Und dieses Problem dürfte eher zu- als abnehmen. Schließlich kauften immer mehr Menschen im Internet.
Konkrete Zahlen zu Fällen, bei denen Verbraucher Opfer von gefälschten Online-Läden wurden, gibt es nicht. Das Bundeskriminalamt weist in seiner Kriminalstatistik lediglich Warenbetrug im Internet aus. Das waren 70 506 Fälle im Jahr 2016. Ob dazu auch Delikte mit Fakeshops zählen und welchen Anteil sie ausmachen, kann die Behörde nicht sagen. Denn Anzeigen zum Thema Fakeshops werden nicht zentral von einer Stelle erfasst. „Das ist das Problem“, sagt Henschel. Jede Landesbehörde habe ihr eigenes Aufnahmeverfahren für Straftaten. „Hier wäre eine bundesweit einheitliche Stelle wünschenswert, an die auch noch unbekannte Shops durch die Polizei und Bürger gemeldet oder abgefragt werden könnten.“
Fakeshops, gefälschte OnlineShops oder betrügerische Webseiten: Nicht einmal die Verwendung des Begriffs ist einheitlich geregelt. Sucht ein Polizeibeamter also nach dem Wort Fakeshop, bekommt er vielleicht einige Treffer in der Datenbank – falls die Anzeige mit diesem Stichwort versehen wurde.
Ein weiteres Problem: Opfer zeigen den Betrug häufig nicht an. Vielen sei es peinlich, auf die Masche hereingefallen zu sein, erzählt Henschel. So sei die Dunkelziffer extrem hoch. Anderen erscheine der Schaden zu gering. Ganz nach dem Motto: Wegen verlorenen 50 Euro gehe ich doch nicht zur Polizei. Deshalb macht Henschel immer wieder darauf aufmerksam: „Je mehr Anzeigen es gibt, desto größer ist die Chance, dass man die Täter kriegt.“
Die Kriminalämter setzen auf Prävention. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen warnen sie vor Webseiten ohne Impressum, bei denen es nur eine Zahlungweise gibt: die Vorkasse. Vor allem bei Preisen, die zu schön seien, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken schrillen, sagt Britta Groß vom Team Digitaler Wareneinkauf der Verbraucherzentralen. Pro Monat werden der Arbeitsgruppe etwa 20 Fälle gemeldet. Die Fake-Seiten gebe es dann schon oft nicht mehr, denn sie wechselten oft ihre Webadresse, sagt Groß. Den Link der Seite, die URL, sollten sich Kunden grundsätzlich genau anschauen. Denn häufig weisen diese Ungereimtheiten auf, etwa eine zusätzliche Endung in der Adresszeile.
Den Betreibern solcher Betrugsseiten drohen hohe Strafen. Im Juni vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht München einen 35jährigen Münchner zu fünfeinhalb Jahren Haft. Er hatte mit 19 Fakeshops 430 000 Euro erbeutet.