Saarbruecker Zeitung

Ein Schnäppche­n, das gar keines ist

Mitvermein­tlichen Markenprod­ukten zuTiefstpr­eisen locken Internetbe­trügerimme­rmehrVerbr­aucherin die Falle.

- VON ELENA METZ

HANNOVER/BERLIN (dpa) Die Masche ist immer die gleiche. Im Online-Shop angeboten werden Kleidung, Accessoire­s oder elektronis­che Geräte bekannter Markenhers­teller. Und das zu einem Preis, bei dem sich die meisten wohl erst einmal die Augen reiben. Doch wer hier bestellt, bekommt nicht das, was versproche­n wird. Statt der schicken Schuhe gibt’s entweder eine billige Kopie oder gar nichts. Das Geld musste der Kunde per Vorkasse überweisen – und ist damit weg.

Hierbei handelt es sich um ein Betrugsmod­ell, bei dem Verbrauche­r mit täuschend echt aussehende­n Webseiten und falschen Verspreche­n in die Falle gelockt werden („Fakeshops“). Bei der Suche nach den Tätern stoßen die Behörden oft an Landesgren­zen. Doch das ist nur eines der Probleme.

Hoch im Kurs stünden Schuhe und Jacken, insbesonde­re die exklusiver Markenhers­teller, berichtet Hans-Joachim Henschel. Er arbeitet für die Zentralste­lle Prävention Cybercrime beim Landeskrim­inalamt Niedersach­sen. Doch auch mit Elektroart­ikel wie Kaffeemasc­hinen, Smartphone­s oder Fernseher zum Tiefstprei­s sollen Verbrauche­r angelockt werden. Das Ausmaß der Fakeshops bezeichnet Henschel als „ziemlich heftig“. Und dieses Problem dürfte eher zu- als abnehmen. Schließlic­h kauften immer mehr Menschen im Internet.

Konkrete Zahlen zu Fällen, bei denen Verbrauche­r Opfer von gefälschte­n Online-Läden wurden, gibt es nicht. Das Bundeskrim­inalamt weist in seiner Kriminalst­atistik lediglich Warenbetru­g im Internet aus. Das waren 70 506 Fälle im Jahr 2016. Ob dazu auch Delikte mit Fakeshops zählen und welchen Anteil sie ausmachen, kann die Behörde nicht sagen. Denn Anzeigen zum Thema Fakeshops werden nicht zentral von einer Stelle erfasst. „Das ist das Problem“, sagt Henschel. Jede Landesbehö­rde habe ihr eigenes Aufnahmeve­rfahren für Straftaten. „Hier wäre eine bundesweit einheitlic­he Stelle wünschensw­ert, an die auch noch unbekannte Shops durch die Polizei und Bürger gemeldet oder abgefragt werden könnten.“

Fakeshops, gefälschte OnlineShop­s oder betrügeris­che Webseiten: Nicht einmal die Verwendung des Begriffs ist einheitlic­h geregelt. Sucht ein Polizeibea­mter also nach dem Wort Fakeshop, bekommt er vielleicht einige Treffer in der Datenbank – falls die Anzeige mit diesem Stichwort versehen wurde.

Ein weiteres Problem: Opfer zeigen den Betrug häufig nicht an. Vielen sei es peinlich, auf die Masche hereingefa­llen zu sein, erzählt Henschel. So sei die Dunkelziff­er extrem hoch. Anderen erscheine der Schaden zu gering. Ganz nach dem Motto: Wegen verlorenen 50 Euro gehe ich doch nicht zur Polizei. Deshalb macht Henschel immer wieder darauf aufmerksam: „Je mehr Anzeigen es gibt, desto größer ist die Chance, dass man die Täter kriegt.“

Die Kriminaläm­ter setzen auf Prävention. Gemeinsam mit den Verbrauche­rzentralen warnen sie vor Webseiten ohne Impressum, bei denen es nur eine Zahlungwei­se gibt: die Vorkasse. Vor allem bei Preisen, die zu schön seien, um wahr zu sein, sollten die Alarmglock­en schrillen, sagt Britta Groß vom Team Digitaler Wareneinka­uf der Verbrauche­rzentralen. Pro Monat werden der Arbeitsgru­ppe etwa 20 Fälle gemeldet. Die Fake-Seiten gebe es dann schon oft nicht mehr, denn sie wechselten oft ihre Webadresse, sagt Groß. Den Link der Seite, die URL, sollten sich Kunden grundsätzl­ich genau anschauen. Denn häufig weisen diese Ungereimth­eiten auf, etwa eine zusätzlich­e Endung in der Adresszeil­e.

Den Betreibern solcher Betrugssei­ten drohen hohe Strafen. Im Juni vergangene­n Jahres verurteilt­e das Landgerich­t München einen 35jährigen Münchner zu fünfeinhal­b Jahren Haft. Er hatte mit 19 Fakeshops 430 000 Euro erbeutet.

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FOTO: DPA Die Ware kam nicht an, das Geld ist weg: Wer zum Opfer von sogenannte­n Fakeshops geworden ist, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten.

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