Saarbruecker Zeitung

BGH: Saarbrücke­r Urteil gegen Hassan A. rechtskräf­tig

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LEIPZIG/SAARBRÜCKE­N (kir) Das Urteil des Saarbrücke­r Landgerich­ts gegen den Syrer Hassan A., der an Silvester 2016 unter Terrorverd­acht in Saarbrücke­n festgenomm­en wurde und später wegen versuchten Betrugs verurteilt wurde, ist rechtskräf­tig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgeri­chtshofs (BGH) wies die Revisionen der Verteidigu­ng und der Staatsanwa­ltschaft zurück, wie das Gericht gestern mitteilte.

Der Syrer, der als Flüchtling nach Deutschlan­d gekommen war, war im August 2017 vom Landgerich­t Saarbrücke­n zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden (die SZ berichtete). Nach den Feststellu­ngen der Saarbrücke­r Richter hatte sich der Mann im Dezember 2016 über einen Online-Chat an einen vermeintli­chen Angehörige­n des „Islamische­n Staates“gewandt. Diesem bot er an, Anschläge mit als Polizeiein­satzfahrze­ugen getarnten Autos vorzuberei­ten und auszuführe­n, wenn der IS ihm 180 000 Euro zur Finanzieru­ng seiner Pläne gebe. Bei dem Adressaten seiner Nachrichte­n handelte es sich tatsächlic­h jedoch um einen syrischen Opposition­ellen, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, möglichst viele IS-Anhänger ausfindig zu machen und an zuständige Behörden zu melden.

Der Angeklagte wollte mit der Revision erreichen, dass er nicht schuldig gesprochen wird, die Staatsanwa­ltschaft beanstande­te, dass der Angeklagte nicht wegen des Vorwurfs der Vorbereitu­ng von Terroransc­hlägen zur Verantwort­ung gezogen wurde. Beides blieb erfolglos.

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