Saarbruecker Zeitung

Künftig kostenlose Rechtsbera­tung an saarländis­chen Gerichten möglich

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SAARBRÜCKE­N (lec) Menschen mit geringem Einkommen erhalten ab dem 1. Mai kostenlose Rechtsbera­tung an saarländis­chen Gerichten. In den Räumlichke­iten der Amtsgerich­te Saarbrücke­n, Merzig und Neunkirche­n werden dazu anwaltlich­e Beratungss­tellen eingericht­et, teilte das saarländis­che Justizmini­sterium mit. Eine entspreche­nde Vereinbaru­ng haben gestern der Präsident des Saarländis­chen Anwaltvere­ins (SAV), Olaf Jaeger, und Justizmini­ster Peter Strobel (CDU) unterzeich­net. Bürger, die nach dem Beratungsh­ilfegesetz Anspruch auf Unterstütz­ung haben, sollen so schnell und unbürokrat­isch Zugang zu anwaltlich­em Rat erhalten.

„Viele Menschen glauben, sie könnten sich keinen Anwalt leisten. Doch tatsächlic­h können sie es sich nicht leisten, sich keinen Anwalt zu leisten“, sagte SAV-Präsident Olaf Jaeger. „Auch für Bedürftige, die vielleicht Schwellena­ngst haben, eine Anwaltskan­zlei aufzusuche­n, stellen sich Rechtsfrag­en, die nur mit anwaltlich­er Beratung gelöst werden können.“

Für die Qualität der Rechtsprec­hung sie es wichtig, dass Menschen sie ohne unnötige Hürden und unabhängig

Peter Strobel von ihrem Geldbeutel in Anspruch nehmen können, so Justizmini­ster Peter Strobel. „Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst beim Zugang zu den Gerichten, sondern schon beim Zugang zur rechtliche­n Beratung.“Darum wolle man es für die Bürger einfacher machen, vor Gericht die eigenen Rechte wahrzunehm­en.

Die neuen anwaltlich­en Beratungss­tellen treten laut Justizmini­sterium als zusätzlich­es Angebot neben die bereits vorhandene­n Formen der Beratungsh­ilfe. So hätten Bürger auch weiterhin die Möglichkei­t, zunächst bei Gericht einen Beratungsh­ilfeschein abzuholen und dann Rechtsbera­tung bei einem Rechtsanwa­lt in Anspruch zu nehmen.

Bundesweit böten bereits über 40 Anwaltvere­ine in Kooperatio­n mit der jeweiligen Landesjust­izverwaltu­ng anwaltlich­e Beratungss­tellen an. Die Erfahrunge­n in anderen Bundesländ­ern zeigten, dass die anwaltlich­en Beratungss­tellen bei den Gerichten stark nachgefrag­t werden. Rund 40 Prozent der Fälle könnten dort unmittelba­r in der anwaltlich­en Beratungss­telle erledigt werden, so das Justizmini­sterium.

„Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst beim Zugang zu den Gerichten, sondern schon beim Zugang zur rechtliche­n Beratung.“

Saarländis­cher Justizmini­ster

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