Künftig kostenlose Rechtsberatung an saarländischen Gerichten möglich
SAARBRÜCKEN (lec) Menschen mit geringem Einkommen erhalten ab dem 1. Mai kostenlose Rechtsberatung an saarländischen Gerichten. In den Räumlichkeiten der Amtsgerichte Saarbrücken, Merzig und Neunkirchen werden dazu anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet, teilte das saarländische Justizministerium mit. Eine entsprechende Vereinbarung haben gestern der Präsident des Saarländischen Anwaltvereins (SAV), Olaf Jaeger, und Justizminister Peter Strobel (CDU) unterzeichnet. Bürger, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf Unterstützung haben, sollen so schnell und unbürokratisch Zugang zu anwaltlichem Rat erhalten.
„Viele Menschen glauben, sie könnten sich keinen Anwalt leisten. Doch tatsächlich können sie es sich nicht leisten, sich keinen Anwalt zu leisten“, sagte SAV-Präsident Olaf Jaeger. „Auch für Bedürftige, die vielleicht Schwellenangst haben, eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, stellen sich Rechtsfragen, die nur mit anwaltlicher Beratung gelöst werden können.“
Für die Qualität der Rechtsprechung sie es wichtig, dass Menschen sie ohne unnötige Hürden und unabhängig
Peter Strobel von ihrem Geldbeutel in Anspruch nehmen können, so Justizminister Peter Strobel. „Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst beim Zugang zu den Gerichten, sondern schon beim Zugang zur rechtlichen Beratung.“Darum wolle man es für die Bürger einfacher machen, vor Gericht die eigenen Rechte wahrzunehmen.
Die neuen anwaltlichen Beratungsstellen treten laut Justizministerium als zusätzliches Angebot neben die bereits vorhandenen Formen der Beratungshilfe. So hätten Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, zunächst bei Gericht einen Beratungshilfeschein abzuholen und dann Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Bundesweit böten bereits über 40 Anwaltvereine in Kooperation mit der jeweiligen Landesjustizverwaltung anwaltliche Beratungsstellen an. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigten, dass die anwaltlichen Beratungsstellen bei den Gerichten stark nachgefragt werden. Rund 40 Prozent der Fälle könnten dort unmittelbar in der anwaltlichen Beratungsstelle erledigt werden, so das Justizministerium.
„Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst beim Zugang zu den Gerichten, sondern schon beim Zugang zur rechtlichen Beratung.“
Saarländischer Justizminister