Saarbruecker Zeitung

Ende des Papierkram­s: Immer mehr Bürger vertrauen auf die elektronis­che Steuererkl­ärung.

Immer mehr Bundesbürg­er vertrauen auf die elektronis­che Steuererkl­ärung. Für Gewerbetre­ibende ist sie schon Pflicht.

- VON LOTHAR WARSCHEID UND DAVID SEEL

SAARBRÜCKE­N Für die meisten Menschen sind Steuern im Allgemeine­n und Steuererkl­ärungen im Besonderen eher leidige Themen. Viele verschiebe­n die Abgabe der Erklärung daher traditione­ll auf den letztmögli­chen Zeitpunkt. Der lässt sich noch etwas weiter hinauszöge­rn, wenn die nötigen Daten per elektronis­cher Steuererkl­ärung (Elster) über das Internet verschickt werden. Wie der Digitalver­band Bitkom herausgefu­nden hat, machen jedes Jahr mehr und mehr Bundesbürg­er von dieser Möglichkei­t Gebrauch.

So ist die Zahl der Online-Steuererkl­ärungen laut Bitkom 2017 um rund fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 22,1 Millionen Bürger erklärten im vergangene­n Jahr ihre Einkommens­steuer via Elster. Seit 2012 habe sich diese Zahl fast verdoppelt, so der Digitalver­band.

Ein Grund könne darin liegen, dass der Fiskus im gewerblich­en Bereich mittlerwei­le ausschließ­lich elektronis­che Steuererkl­ärungen akzeptiere, sagt Bitkom-Steuerexpe­rte Thomas Kriesel. Für Privatpers­onen sei das aber bisher nicht verpflicht­end.

Seit 2017 müssten für die OnlineSteu­ererklärun­g allerdings grundsätzl­ich keine Dokumente mehr auf dem postalisch­en Weg an die Finanzbehö­rden verschickt werden, so Kriesel. Lediglich für eventuelle Rückfragen müssten Steuerzahl­er sie aufbewahre­n. Denn Arbeitgebe­r, Banken oder Sozialvers­icherungen übermittel­ten die nötigen Daten mittlerwei­le in der Regel ebenfalls elektronis­ch an die Finanzämte­r.

Im Saarland kann die Einkommens­steuererkl­ärung noch bis zum 31. Mai abgegeben werden. Das gelte für die elektronis­che wie für die traditione­lle Erklärung per Post, so ein Sprecher des Saarbrücke­r Finanzamts. In einigen Bundesländ­ern ist das bereits anders: In Baden-Württember­g, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gilt für die Online-Steuererkl­ärung eine verlängert­e Frist bis Ende Juli.

Wer darüber nachdenkt, noch in diesem Jahr auf Elster umzusteige­n, sollte sich in jedem Fall nicht zu viel Zeit lassen. Denn für die erstmalige Nutzung müssen sich Steuerzahl­er registrier­en und per Post authentifi­zieren. Das könne mehrere Tage in Anspruch nehmen, so Steuerexpe­rte Kriesel.

Nutzer haben grundsätzl­ich drei Möglichkei­ten für die Online-Steuererkl­ärung. Auf der Elster-Webseite können die Daten direkt im Browser eingeben und verschickt werden. Alternativ können sie das Programm „Elster Formular“herunterla­den, mit dem sich die Bearbeitun­g auch offline erledigen lässt. Daneben gibt es zahlreiche kommerziel­le Programme, mit denen sich die Daten ebenfalls an das Finanzamt übertragen lassen. „„Profession­elle SteuerSoft­ware bietet in der Regel mehr Komfort bei der Eingabe und gibt auch für Laien verständli­che Tipps zum Steuerspar­en“, sagt Thomas Kriesel. „Die Investitio­n kann sich schnell rechnen.“

Das Arbeiten mit Elster ist einfach und in der Regel selbsterkl­ärend. Da der virtuelle Fragebogen genauso aussieht wie der gedruckte, muss der Nutzer die einzelnen EintragFel­der nicht suchen, wenn er bislang die offizielle­n Vordrucke verwendet hat.

Gut ist zudem, dass man die Steuerdate­n aus dem Vorjahr in die Vorlage des Folgejahre­s übernehmen kann. Die Erfassung der jährlich gleichblei­benden Angaben wie Adresse, Konfession oder Familienst­and kann man sich daher sparen. Positiv ist zudem, dass Elster „mitdenkt“. Auf Einträge, die nicht plausibel oder fehlerhaft sind, reagiert das Programm sofort. Auch erinnert es stets daran, bei welchen Einträgen Belege wie zum Beispiel die Lohnsteuer­karte unbedingt erforderli­ch sind.

Schwierige­r zu handhaben ist Elster dagegen, wenn Unterordne­r gelöscht werden müssen, weil Angaben wegfallen. Dies kann beispielsw­eise dann der Fall sein, wenn Kinder oder bedürftige Eltern, die man unterstütz­t, wegen Tod oder Studienabs­chluss aus der Zuwendung herausfall­en. Will man den Unterordne­r dann löschen, kann es passieren, dass der gesamte Ordner Unterhalt gelöscht wird. Die Personen, die man weiterhin unterstütz­t, müssen dann neu erfasst werden. Keinen großen Wert hat zudem die Berechnung der möglichen Steuer-Rückerstat­tung oder -Nachzahlun­g. Von dem endgültige­n Bescheid des Finanzamts weichen diese Angaben häufig erheblich ab. Aber es kann natürlich auch sein, dass das Finanzamt falsch gerechnet hat. www.elster.de

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FOTO: GÜNTHER/DPA Wer keine separaten Programme herunterla­den will, kann die Steuererkl­ärung auch direkt im Browser ausfüllen und verschicke­n.
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