Ende des Papierkrams: Immer mehr Bürger vertrauen auf die elektronische Steuererklärung.
Immer mehr Bundesbürger vertrauen auf die elektronische Steuererklärung. Für Gewerbetreibende ist sie schon Pflicht.
SAARBRÜCKEN Für die meisten Menschen sind Steuern im Allgemeinen und Steuererklärungen im Besonderen eher leidige Themen. Viele verschieben die Abgabe der Erklärung daher traditionell auf den letztmöglichen Zeitpunkt. Der lässt sich noch etwas weiter hinauszögern, wenn die nötigen Daten per elektronischer Steuererklärung (Elster) über das Internet verschickt werden. Wie der Digitalverband Bitkom herausgefunden hat, machen jedes Jahr mehr und mehr Bundesbürger von dieser Möglichkeit Gebrauch.
So ist die Zahl der Online-Steuererklärungen laut Bitkom 2017 um rund fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 22,1 Millionen Bürger erklärten im vergangenen Jahr ihre Einkommenssteuer via Elster. Seit 2012 habe sich diese Zahl fast verdoppelt, so der Digitalverband.
Ein Grund könne darin liegen, dass der Fiskus im gewerblichen Bereich mittlerweile ausschließlich elektronische Steuererklärungen akzeptiere, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel. Für Privatpersonen sei das aber bisher nicht verpflichtend.
Seit 2017 müssten für die OnlineSteuererklärung allerdings grundsätzlich keine Dokumente mehr auf dem postalischen Weg an die Finanzbehörden verschickt werden, so Kriesel. Lediglich für eventuelle Rückfragen müssten Steuerzahler sie aufbewahren. Denn Arbeitgeber, Banken oder Sozialversicherungen übermittelten die nötigen Daten mittlerweile in der Regel ebenfalls elektronisch an die Finanzämter.
Im Saarland kann die Einkommenssteuererklärung noch bis zum 31. Mai abgegeben werden. Das gelte für die elektronische wie für die traditionelle Erklärung per Post, so ein Sprecher des Saarbrücker Finanzamts. In einigen Bundesländern ist das bereits anders: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gilt für die Online-Steuererklärung eine verlängerte Frist bis Ende Juli.
Wer darüber nachdenkt, noch in diesem Jahr auf Elster umzusteigen, sollte sich in jedem Fall nicht zu viel Zeit lassen. Denn für die erstmalige Nutzung müssen sich Steuerzahler registrieren und per Post authentifizieren. Das könne mehrere Tage in Anspruch nehmen, so Steuerexperte Kriesel.
Nutzer haben grundsätzlich drei Möglichkeiten für die Online-Steuererklärung. Auf der Elster-Webseite können die Daten direkt im Browser eingeben und verschickt werden. Alternativ können sie das Programm „Elster Formular“herunterladen, mit dem sich die Bearbeitung auch offline erledigen lässt. Daneben gibt es zahlreiche kommerzielle Programme, mit denen sich die Daten ebenfalls an das Finanzamt übertragen lassen. „„Professionelle SteuerSoftware bietet in der Regel mehr Komfort bei der Eingabe und gibt auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen“, sagt Thomas Kriesel. „Die Investition kann sich schnell rechnen.“
Das Arbeiten mit Elster ist einfach und in der Regel selbsterklärend. Da der virtuelle Fragebogen genauso aussieht wie der gedruckte, muss der Nutzer die einzelnen EintragFelder nicht suchen, wenn er bislang die offiziellen Vordrucke verwendet hat.
Gut ist zudem, dass man die Steuerdaten aus dem Vorjahr in die Vorlage des Folgejahres übernehmen kann. Die Erfassung der jährlich gleichbleibenden Angaben wie Adresse, Konfession oder Familienstand kann man sich daher sparen. Positiv ist zudem, dass Elster „mitdenkt“. Auf Einträge, die nicht plausibel oder fehlerhaft sind, reagiert das Programm sofort. Auch erinnert es stets daran, bei welchen Einträgen Belege wie zum Beispiel die Lohnsteuerkarte unbedingt erforderlich sind.
Schwieriger zu handhaben ist Elster dagegen, wenn Unterordner gelöscht werden müssen, weil Angaben wegfallen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Kinder oder bedürftige Eltern, die man unterstützt, wegen Tod oder Studienabschluss aus der Zuwendung herausfallen. Will man den Unterordner dann löschen, kann es passieren, dass der gesamte Ordner Unterhalt gelöscht wird. Die Personen, die man weiterhin unterstützt, müssen dann neu erfasst werden. Keinen großen Wert hat zudem die Berechnung der möglichen Steuer-Rückerstattung oder -Nachzahlung. Von dem endgültigen Bescheid des Finanzamts weichen diese Angaben häufig erheblich ab. Aber es kann natürlich auch sein, dass das Finanzamt falsch gerechnet hat. www.elster.de