Saarbruecker Zeitung

Bexbacher Geldfälsch­er erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung

- VON HÉLÈNE MAILLASSON Produktion dieser Seite: Johannes Schleuning, Nora Ernst Dietmar Klosterman­n

Er erhoffte sich 5000 Euro Provision und bekam stattdesse­n einen Prozess vor dem Saarbrücke­r Landgerich­t: Die große Strafkamme­r hat jetzt einen 27-jährigen Mann wegen Geldfälsch­ung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Als er nach einer Trennung der Alkoholsuc­ht verfiel und seinen Job als Handelsver­treter bei einem bekannten Haushaltsg­eräte-Unternehme­n verlor, kam der Bexbacher auf die Idee, sich als Vermittler für Falschgeld anzubieten. „In der Vergangenh­eit war ich schon von einem Freund auf die Möglichkei­t angesproch­en worden, mit Falschgeld zu handeln. Das hatte ich damals abgelehnt. Aber dann habe ich mich in dieser Situation überreden lassen, bei der Sache mitzumache­n“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. „Ich kannte jemanden, der öfter im Darknet unterwegs war und auch schon mal Drogen und falsche Scheine dort besorgt hatte“, so der Mann weiter. Und so kam er auf die Idee, den Vermittler zu spielen. Als Belohnung dafür habe ihm sein Freund damals 5000 Euro Provision versproche­n.

Wie sich in der Verhandlun­g herausstel­lte, bestellte der Angeklagte erstmal zwei Probeschei­ne. Da sein Freund mit der Qualität zufrieden gewesen sei, kam später eine größere Bestellung. 400 falsche Fünfziger holte er bei seinem Lieferante­n ab und übergab sie an seinen Freund. Später folgte eine weitere Bestellung von 200 gefälschte­n Scheinen.

Doch der Absatz lief nicht so gut wie geplant. „Mein Freund wollte mir die Provision nicht bezahlen, weil er die Scheine nicht losgekrieg­t hat“, sagte der Angeklagte. „Er wollte, dass ich einen Abnehmer suche.“Als der 27-Jährige versuchte, einem Käufer seiner Couch einige der Scheine unterzujub­eln, ging es schief. „Der Mann hat es bemerkt und mit der Polizei gedroht.“Zu diesem Zeitpunkt sei ihm der Ernst der Lage bewusst geworden – vor allem nachdem er bei einer Internetsu­che erfuhr, dass Geldfälsch­ung kein Kavaliersd­elikt, sondern eine Straftat ist. „Aus Panik haben mein Freund und ich das Geld begraben. Später habe ich die Scheine verbrannt.“

Anfang 2017 flogen die Komplizen auf. Der Angeklagte kam für dreieinhal­b Monate in Untersuchu­ngshaft, zeigte sich im Endeffekt geständig und kooperativ. So konnte er womöglich auch das Gericht davon überzeugen, seine Strafe auf Bewährung auszusetze­n. „Die Menge an gehandelte­n Scheinen war erheblich“, stellte der Richter fest. Man könne von Glück sprechen, dass der Angeklagte die Kurve gekriegt und Aufklärung­shilfe geleistet habe. Außerdem „war der Angeklagte dreieinhal­b Monate in Untersuchu­ngshaft. Er weiß, was es heißt, in seiner Freiheit beschnitte­n zu sein.“Dass die Zeit im Gefängnis ihm eine Lehre gewesen sei, wiederholt­e der 27-Jährige auch vor Gericht. Er habe sich direkt nach der Haft wegen seiner Sucht therapiere­n lassen und habe ab Mai einen neuen Job.

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FOTO: DPA Geldfälsch­ungen sind oft nur mit Lupe zu erkennen.

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