Saarbruecker Zeitung

Bebauungsp­lan soll Bordell verhindern

Diskussion im Ortsrat: Was wird dann aus den Wohnungen im Schloss Falkenhors­t in Kleinblitt­ersdorf?

- Produktion dieser Seite: Alexander Stallmann, Nina Drokur, Markus Saeftel, Susanne Brenner

änderten ihre Meinung und stimmten letztlich gegen ein Bordell (die SZ berichtete mehrfach). Der Bordell-Investor klagte dagegen allerdings vor Gericht, verlor in erster Instanz, doch ihm sind noch nicht alle juristisch­en Wege versperrt.

Mittlerwei­le hat die Verwaltung den Auftrag an ein Planungsbü­ro vergeben, den Bebauungsp­lan so zu ändern, dass Vergnügung­sstätten dieser Art dort nicht mehr möglich sind. Das hätte weitreiche­nde Konsequenz­en für den Inhaber des Schlosses. Dieser hat im Schloss auch drei Wohnungen vermietet, was nach dem neuen Bebauungsp­lan nicht mehr möglich wäre. „Die Landesplan­ung verbietet in diesem Gebiet ein Mischgebie­t, in dem Wohnen noch möglich wäre. Es geht nur ein reines Gewerbegeb­iet“, erklärte eine Mitarbeite­rin des zuständige­n Planungsbü­ros im Ortsrat. Der Eigentümer des Schlosses war ebenfalls anwesend. „Das heißt also, ich darf in meinem eigenen Haus nicht mehr wohnen.

Eigentümer des Schlosses Falkenhors­t

Das grenzt ja schon an Enteignung. So etwas darf es doch nicht geben“, sagte der Eigentümer. Auch Mitglieder der CDU- und SPD-Fraktion meldeten sich zu Wort und stimmten dem Eigentümer zu. „Es wäre meiner Meinung nach Enteignung, und so etwas können wir nicht zulassen“, sagte Marianne Niederländ­er von der CDU. Karl Peter Fuhr von der SPD meinte: „Ich kann den Eigentümer voll und ganz verstehen. So etwas würde keiner von uns wollen. Wir müssen hier eine andere Lösung finden.“

Wie die Mitarbeite­rin des Planungsbü­ros mitteilte, gäbe es tatsächlic­h eine Möglichkei­t, die drei Wohnungen in dem Schloss zu retten, und zwar über den „aktiven Bestandssc­hutz“. Hierzu müssten die drei Wohnungen aber als solche ausgewiese­n und angemeldet sein. „Wenn die Wohnungen angemeldet sind, würde ich an Ihrer Stelle ganz ruhig schlafen. Dann sehe ich bezüglich des Bestandssc­hutzes keine Probleme“, erklärte Thomas Broßius, der Leiter des Kleinblitt­ersdorfer Bauamtes, während der Sitzung. Als erste Reaktion darauf erklärte der Eigentümer, dass die Wohnungen angemeldet seien. Der Ortsrat stimmte daraufhin nicht über einen neuen Bebauungsp­lan ab, sondern beauftragt­e die Gemeindeve­rwaltung, den „aktiven Bestandssc­hutz“für das Schloss zu überprüfen.

Zum Bordell: Ende Oktober des vergangene­n Jahres hat das Verwaltung­sgericht Saarlouis entschiede­n, dass das Schloss Falkenhors­t in Kleinblitt­ersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf. Der mögliche Bordellbet­reiber hat daraufhin den Antrag zur Zulassung einer Berufung gestellt, worüber nun das Oberverwal­tungsgeric­ht entscheide­n muss. Eine Entscheidu­ng wird im Laufe des Jahres erwartet.

„Das heißt also, ich darf in meinem eigenen

Haus nicht mehr wohnen. Das grenzt ja schon an Enteignung.“

 ?? FOTO: HEIKO LEHMANN ?? Ende Oktober des vergangene­n Jahres hat das Verwaltung­sgericht Saarlouis entschiede­n, dass das Schloss Falkenhors­t in Kleinblitt­ersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf.
FOTO: HEIKO LEHMANN Ende Oktober des vergangene­n Jahres hat das Verwaltung­sgericht Saarlouis entschiede­n, dass das Schloss Falkenhors­t in Kleinblitt­ersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf.

Newspapers in German

Newspapers from Germany