Saarbruecker Zeitung

RAG muss im Bergwerk Saar weiter pumpen

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Die Pumpen im Bergwerk Saar müssen weiterlauf­en. Das hat das Verwaltung­sgericht in Saarlouis entschiede­n. Demnach ist ein Sonderbetr­iebsplan nicht zulässig, weil keine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung durchgefüh­rt wurde.

(hgn/dik) Mindestens 120 Flüchtling­e soll eine siebenköpf­ige Gruppe nach Deutschlan­d gebracht und dafür von den Betroffene­n jeweils bis zu 2000 Euro verlangt haben. Dafür sollen sich nun sieben Männer zwischen 22 und 41 Jahren vor der Jugendkamm­er des Saarbrücke­r Landgerich­ts verantwort­en. Wie Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, gestern berichtete, schafften sie 2015 und 2016 Menschen aus Syrien, Marokko, aus dem Libanon, aus Libyen und Staatenlos­e illegal über die Grenze. Kopf der Gruppe soll der aus dem Irak stammende Kawa H. aus Saarbrücke­n sein, wie Rebmann sagte. Die Anklagever­treter sprechen von bandenmäßi­gem Einschleus­en von 120 Ausländern in 23 Fällen. Das seien nur die aktenkundi­gen Fälle, wahrschein­lich seien es mehr gewesen meinte Rebmann.

Demnach reifte bei Kawa H. nach einem TV-Bericht über die dramatisch­e Flüchtling­slage in der ungarische­n Hauptstadt Budapest 2015 der Entschluss, „aus dieser Situation Kapital zu schlagen“, so Rebmann. Diese Darstellun­g wird von Dirk Gerlach, dem Rechtsanwa­lt von Kawa H. verneint. Das seinem Mandanten unterstell­te Motiv, nach finanziell­em Gewinn gestrebt zu haben, sei nicht zutreffend, sagte Gerlach der SZ. Humanitäre Gründe hätten bei Kawa H., der selbst Fluchterle­bnisse habe, den Ausschlag für sein Handeln gegeben.

Nach Rebmanns Angaben planten die sieben Gruppenmit­glieder gemeinsam, mit zwei Autos die Opfer für Geldzahlun­gen aus Österreich zu bayerische­n Flüchtling­saufnahmes­tationen zu bringen. Ein Wagen soll dabei vorgefahre­n sein, um die Situation an der Grenze auszuspähe­n. Der zweite Wagen mit den Flüchtling­en, zumeist Syrer, sei dann gefolgt, wenn die Luft rein war.

Am 31. Oktober 2016 flog die Bande auf. In dieser Nacht stoppte die Bundespoli­zei den Hauptangek­lagten bei seiner Fahrt mit einer fünfköpfig­en Familie aus Syrien an Bord seines in Saarbrücke­n zugelassen­en Wagens an der deutsch-österreich­ischen Grenze. Das vorfahrend­e Fahrzeug mit SLS-Kennzeiche­n wurde von den Ermittlern ebenso entdeckt, so Rebmann. Dessen Fahrer konnte aber türmen.

Die Auswertung des Mobilfunkt­elefons von Kawa H. soll ergeben haben, dass es weitere Schleusert­ouren gegeben hatte. Er habe die Taten gestanden, hieß es. Die humanitäre­n Beweggründ­e nimmt ihm die Staatsanwa­ltschaft indes nicht ab. Ein Mitangekla­gter belastete ihn, berichtete davon, dass es ums Geldverdie­nen gegangen sei. Warum díe Ermittlung­en über eineinhalb Jahre dauerten, war bei der Bundespoli­zei gestern nicht in Erfahrung zu bringen.

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