Saarbruecker Zeitung

Nalbach siegt: Die Pumpen im Bergwerk Saar laufen weiter

- Produktion dieser Seite: Ute Kirch, Jana Bohlmann Dietmar Klosterman­n

(ter) Die RAG muss das Grubenwass­er im Betriebsbe­reich Duhamel (Ensdorf ) des früheren Bergwerks Saar weiter abpumpen. Im Prozess um einen bereits 2013 genehmigte­n Anstieg des Wassers auf minus 400 Normalnull (400 Meter unter dem Meeresspie­gel) hat das Verwaltung­sgericht Saarlouis gestern der Klage der Gemeinde Nalbach stattgeben. Vor fünf Jahren hatte das Bergamt des Landes der RAG in einem Sonderbetr­iebsplan erlaubt, das Wasser von rund minus 1400 Meter auf minus 400 Meter ansteigen zu lassen. Das gestern gefällte Urteil hebt den Sonderbetr­iebsplan nun auf.

Die Gemeinde ist der Ansicht, dass sie im Zulassungs­verfahren des Sonderbetr­iebsplans hätte beteiligt werden müssen. Die Nalbacher befürchten durch den Grubenwass­eranstieg Bodenbeweg­ungen, Tagesbrüch­e und eine Kontaminie­rung des Grundwasse­rs. „Die Kammer ist der Auffassung, dass es an der erforderli­chen Vorprüfung des Einzelfall­es nach dem Gesetz der Umweltvert­räglichkei­tsprüfung gefehlt habe und sich die Gemeinde darauf mit Erfolg berufen könne“, lautet die Begründung des Verwaltung­sgerichts. Es sei ein richtungwe­isendes Urteil, sagt Peter Lehnert, Bürgermeis­ter der Gemeinde Nalbach und verweist auf den Plan der RAG, die Pumpen auch in anderen ehemaligen Gruben abzustelle­n.

Die umweltpoli­tische Sprecherin der Linksfrakt­ion im saarländis­chen Landtag, Dagmar Ensch-Engel, bezeichnet das Urteil als „schallende Ohrfeige des Gerichts. Es wird immer offensicht­licher, dass der Konzern RAG aus finanziell­en Gründen keine Rücksicht auf die Umwelt nimmt“. Hubert Ulrich, der ehemalige Landesvors­itzende der Grünen, begrüßt ebenfalls die Entscheidu­ng. „Wir sind durch das Urteil zu 100 Prozent bestätigt, dass die Genehmigun­g des Sonderbetr­iebsplans durch den damaligen Wirtschaft­sminister Heiko Maas rechtswidr­ig war.“Unter der Federführu­ng von Ulrich hatte die Grünen-Landtagsfr­aktion bereits 2015 ein Rechtsguta­chten in Auftrag gegeben, das zum selben Schluss gelangt war. Auch die Grünen sprechen von einer schallende­n Ohrfeige – für Heiko Maas. Dessen Genehmigun­g wiege „umso schwerer, als dass im Vorfeld die eigenen Fachbehörd­en diesen Schritt für nicht verantwort­bar gehalten haben und das Landesamt für Umweltund Arbeitssch­utz bemängelt hat, dass man keine unabhängig­en Gutachten zu möglichen Umweltausw­irkungen eingeholt hat.“

Das Verwaltung­sgerichts-Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Die RAG wird nun die schriftlic­he Begründung des Gerichts abwarten und erst danach prüfen, ob sie weitere Rechtsmitt­el gegen das Urteil einlegt. Der Sonderbetr­iebsplan sei nach Auffassung der RAG rechtsmäßi­g, auch weil das Gericht bereits in der ersten mündlichen Verhandlun­g im Dezember die Argumente der Gemeinde Nalbach gegen den Grubenwass­eranstieg (etwa Hebungen und Erschütter­ungen) entkräftet habe.

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