CDU lehnt Reform des Abtreibungsrechts ab
Union streitet mit Saar-Ärztekammer, die die Abschaffung der „Strafbarkeit sachlicher Information“will.
(red) Die CDU Saar hält weiterhin an einem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. Die saarländische Ärztekammer hatte sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu reformieren (die SZ berichtete). „Schwangerschaftsabbrüche sind keine normale medizinische Dienstleistung. Daher darf erst gar nicht der Eindruck entstehen, dass dies so sei“, sagte der Generalsekretär der CDU, Markus Uhl. Genau das wäre jedoch die Konsequenz aus der Abschaffung des Werbeverbots. „Es wäre unerträglich, wenn für einen Schwangerschaftsabbruch genauso wie für Schönheitsoperationen geworben werden dürfte.“
Ungeborenes Leben habe eine eigene Rechtsqualität und sei verfassungsrechtlich geschützt, sagte Uhl. „Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor rechtswidrig, auch wenn sie in bestimmten Fällen straffrei gestellt werden, um der konkreten Notsituation einer werdenden Mutter gerecht zu werden.“Ein Abbruch sei auch für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender Eingriff. „Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassenden und neutralen Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen und daran verdienen“, meinte Uhl. Beratung und transparente Informationen seien notwendig, hingegen die Werbung klar abzulehnen, da sie zu keiner Verbesserung von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen führen würde, so der Generalsekretär.