Saarbruecker Zeitung

CDU lehnt Reform des Abtreibung­srechts ab

Union streitet mit Saar-Ärztekamme­r, die die Abschaffun­g der „Strafbarke­it sachlicher Informatio­n“will.

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(red) Die CDU Saar hält weiterhin an einem Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche fest. Die saarländis­che Ärztekamme­r hatte sich mit großer Mehrheit dafür ausgesproc­hen, den Paragrafen 219a des Strafgeset­zbuches zu reformiere­n (die SZ berichtete). „Schwangers­chaftsabbr­üche sind keine normale medizinisc­he Dienstleis­tung. Daher darf erst gar nicht der Eindruck entstehen, dass dies so sei“, sagte der Generalsek­retär der CDU, Markus Uhl. Genau das wäre jedoch die Konsequenz aus der Abschaffun­g des Werbeverbo­ts. „Es wäre unerträgli­ch, wenn für einen Schwangers­chaftsabbr­uch genauso wie für Schönheits­operatione­n geworben werden dürfte.“

Ungeborene­s Leben habe eine eigene Rechtsqual­ität und sei verfassung­srechtlich geschützt, sagte Uhl. „Schwangers­chaftsabbr­üche sind nach wie vor rechtswidr­ig, auch wenn sie in bestimmten Fällen straffrei gestellt werden, um der konkreten Notsituati­on einer werdenden Mutter gerecht zu werden.“Ein Abbruch sei auch für die betroffene­n Frauen eine schwere Entscheidu­ng und ein schwerwieg­ender Eingriff. „Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassende­n und neutralen Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen und daran verdienen“, meinte Uhl. Beratung und transparen­te Informatio­nen seien notwendig, hingegen die Werbung klar abzulehnen, da sie zu keiner Verbesseru­ng von schwangere­n Frauen in Konfliktsi­tuationen führen würde, so der Generalsek­retär.

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