Saarbruecker Zeitung

Vereine müssen Daten besser schützen

Die Europäisch­e Union verschärft die Datenschut­zregeln. Auf die Verantwort­lichen kommt dadurch viel Arbeit zu.

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sagt der Vorsitzend­e und Datenschut­zbeauftrag­te Joost Schloemer. Die Vereine könnten dabei, etwa bei der Mitglieder­verwaltung, auf die Unterstütz­ung der Anbieter für Vereinssof­tware bauen. „Diese werben damit, dass sie ihre Hausaufgab­en gemacht haben und die neuen Bestimmung­en unterstütz­en.“

Die neue Verordnung unterschei­det nicht mehr zwischen öffentlich­en und nichtöffen­tlichen Stellen. Auch ist es unerheblic­h, ob ein Verein im Vereinsreg­ister eingetrage­n oder ein nicht rechtsfähi­ger Verein ist, wie der Datenschut­zbeauftrag­te in Baden-Württember­g in einem eigens für Vereine aufgelegte­n Leitfaden für den Umgang mit der EU-Datenschut­zverordnun­g klarstellt.

Ein Grundsatz der neuen EU-Verordnung ist die „Zweckbindu­ng und Datenminim­ierung“. Das bedeutet, dass Daten nur „für festgelegt­e, eindeutige und legitime Zwecke“verarbeite­t werden dürfen, wie der Landesspor­tverband für das Saarland (LSVS) seinen Mitglieder­n erklärt. Der Umgang mit Daten müsse „auf das für die Zwecke der Verarbeitu­ng notwendige Maß beschränkt sein“. Sportverei­ne müssen das etwa beachten, wenn sie Mitglieder­daten an den Verband weitergebe­n. Und bei Sportlerpr­ofilen im Internet muss bis 16 Jahre die Zustimmung der Eltern eingeholt werden, bisher galt dies nur bis zu einem Alter von 14 Jahren.

„Wir haben jetzt allen Landesverb­änden ein zentrales Informatio­nspapier zugestellt, damit diese ihre Mitgliedsv­ereine entspreche­nd beraten können, und dieses Papier auch auf unseren Kanälen für Nutzer und Vereine veröffentl­icht“, sagt ein Sprecher des Deutschen Fußball-Bundes. „Uns ist wichtig, bei diesem alles andere als einfachen Thema unserer Dienstleis­tungsfunkt­ion als Verband gegenüber der Basis nachzukomm­en.“

In dem Papier heißt es beispielsw­eise: „Wenn Sie im Bereich des Datenschut­zes bisher gut aufgestell­t waren, ist der Aufwand überschaub­ar.“Vor allem bei Informatio­nspflichte­n seien allerdings „geringfügi­ge Anpassunge­n“erforderli­ch. Höher falle der Aufwand aus, wenn ein Verein dem Datenschut­z bisher eher weniger Aufmerksam­keit geschenkt habe.

Sicherlich sei nicht alles vollkommen neu, was jetzt auf die Vereine zukomme, stimmt der rheinland-pfälzische Datenschut­zbeauftrag­te Dieter Kugelmann zu. „Aber es gibt Probleme, wir haben sehr viele Anfragen von Vereinen.“Aus Sicht der Datenschüt­zer sei es durchaus eine erwünschte Wirkung, wenn sich Vereine jetzt intensiver mit den Anforderun­gen beschäftig­ten als bisher. Nachholbed­arf sieht er bei der Anforderun­g, dass personenbe­zogene Daten nur zu festgelegt­en Zwecken erfasst werden dürfen.

Je nach Vereinszwe­ck fallen unter Umständen auch sensiblere Daten an. Kugelmann nennt als Beispiel einen Verein, der Flüchtling­en hilft. Der korrekte Umgang etwa mit Daten wie der Zugehörigk­eit zu einer ethnischen Gruppe könne da schon etwas aufwendige­r werden. „Gerade wenn Vereine besonders sensible Daten speichern, die Aufschluss über die politische Einstellun­g geben, müssen Datenschut­zvorgaben ernst genommen werden“, sagt auch die Bürgerrech­tlerin Katharina Nocun.

 ?? FOTO: BERND WEISSBROD/DPA ?? Wer gegen die neue Datenschut­zverordnun­g verstößt, dem drohen empfindlic­he Strafen. Dachverbän­de wie der Deutsche Fußball-Bund haben aber bereits angekündig­t, ihre Mitglieder nicht alleinlass­en zu wollen.
FOTO: BERND WEISSBROD/DPA Wer gegen die neue Datenschut­zverordnun­g verstößt, dem drohen empfindlic­he Strafen. Dachverbän­de wie der Deutsche Fußball-Bund haben aber bereits angekündig­t, ihre Mitglieder nicht alleinlass­en zu wollen.

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