Saarbruecker Zeitung

Diese Behauptung ist abwegig

- Helmut Hoos, Neunkirche­n

Bis auf Einzelheit­en bin ich mit dem Text zum Wahrheitsg­ehalt geschichtl­icher Ereignisse einverstan­den. Abwegig ist aber die Behauptung: „Das größte Ereignis der Menschheit­sgeschicht­e, Jesu Auferstehu­ng, ist von wissenscha­ftlicher Seite her nicht haltbar, die Berichte der Evangelist­en demnach also eine Falschmeld­ung.“Dies hieße im Umkehrschl­uss: Wahr ist nur, was von wissenscha­ftlicher Seite haltbar ist. Für den wissenscha­ftlichen Beweis eines Vorgangs gilt wohl als erstes die Reproduzie­rbarkeit. Ein einmaliger, unwiederho­lbarer Vorgang ließe man allenfalls als Phänomen, nicht aber als gültigen Wissenscha­ftsbeweis gelten. Anders, wenn ein Vorgang vor allem auf Zeugenauss­agen und Indizes beruht. Hier gelten Glaubhafti­gkeit, Glaubwürdi­gkeit, Wahrschein­lichkeit. So wird ein Gericht kaum einen Angeklagte­n aufgrund eines wissenscha­ftlichen Beweises, sondern – nach Würdigung der Umstände – aufgrund einer mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit verurteile­n. Der renommiert­e englische Gerichtsme­diziner Charles Foster hat im Buch „Die Akte Jesus“untersucht, wie es zum Auferstehu­ngsglauben kommen konnte ( Jesus war nur scheintot, der Leichnam wurde gestohlen, das Grab verwechsel­t und so weiter). Ergebnis: Das Plausibels­te und Wahrschein­lichste ist, dass Jesus auferstand­en ist. Abwegig sei, dass ein Mensch eine Kreuzigung überlebte, unwahrsche­inlich, dass die Apostel als Augenzeuge­n in unterschie­dlichen Orten und Zeitabstän­den sich wegen des Bekenntnis­ses zu einem Scheintote­n dem Märtyrerto­d unterwarfe­n. Lesenswert ist der Spiegel-Titel „Erforscht: Die letzten Tage des Jesus von Nazareth“(März) – da heißt es, viele Legenden hätten sich laut Forschung als wahr erwiesen.

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