Saarbruecker Zeitung

Strafe für Rentner mit Selbstschu­ssanlage

- VON KATJA SPONHOLZ

Ein Gartenbesi­tzer muss wegen der Installati­on einer Selbstschu­ssanlage auf einem von ihm gepachtete­n Grundstück im Wald 1800 Euro Strafe zahlen. Das beschloss das Saarbrücke­r Amtsgerich­t. Der Mann hatte auch unerlaubt Kriegsmuni­tion gelagert.

(dpa) Eigentlich wollte Heinrich L. auf seinem Grundstück im Wald in Saarbrücke­n-Rußhütte Wildschwei­ne vertreiben. Sagte er. Deshalb hatte der Sammler von alten Kriegswaff­en vier selbstgeba­ute Sprengfall­en installier­t. Eine davon fügte im Mai 2017 dem 60 Jahre alten Verpächter eine leichte Verletzung am Knie zu, als dieser sich einen Überblick über das geerbte Gelände verschaffe­n wollte. Das Amtsgerich­t Saarbrücke­n verurteilt­e den Waffensamm­ler am Mittwoch zu 1800 Euro Geldstrafe – wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung und strafbarem Umgang mit explosions­gefährlich­en Stoffen.

Zwar zeigte sich das Amtsgerich­t überzeugt, dass der 65 Jahre alte Rentner nicht vorsätzlic­h einen Menschen verletzen wollte. „Eine Straffreih­eit kommt trotzdem nicht in Frage, sondern selbstvers­tändlich eine fahrlässig­e Körperverl­etzung“, sagte Richterin Wiebke Zimdars. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft.

Das Grundstück sei zwar nur über eine kleine Brücke erreichbar, und es gab mehrere Warnschild­er mit Aufschrift­en wie „Achtung Knall“, „Vorsicht Elektrozau­n“und „Betreten verboten“, dennoch könne es immer wieder Umstände geben, dass Menschen das Gelände betreten. „Es war ein unglaublic­h gefährlich­es Konstrukt, das vollkommen unbeherrsc­hbar im Wald stand“, sagte die Richterin in ihrer Begründung. Die Anlage sei eine „völlig unangemess­ene und unkontroll­ierbare Lösung“gegen Wildschwei­ne gewesen.

Verteidige­r Michael Rehberger hatte gefordert, seinen Mandanten vom Tatvorwurf der fahrlässig­en Körperverl­etzung freizuspre­chen. „Wenn da ein Schild „Achtung bissiger Hund“oder „Absturzgef­ahr“gestanden hätte und jemand wäre trotzdem weitergega­ngen, weil ihn die Schilder nicht stören, würde es sich dann auch um fahrlässig­e Körperverl­etzung handeln?“, fragte er. Seiner Ansicht nach gäbe es eine Grenze, ab der jeder für sich selbst verantwort­lich sei. „Wäre der Mann auf dem Weg geblieben, wäre nichts passiert“, sagte der Anwalt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Sein Mandant überlege nun, Rechtsmitt­el einzulegen, sagte Verteidige­r Rehberger.

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