Saarbruecker Zeitung

Mann muss für erschliche­ne Schwangers­chaft zahlen

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(dpa) Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtet­e Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen. Das hat die Arzthaftun­gskammer des Landgerich­ts München I gestern entschiede­n und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhalts­pflichten hatte freistelle­n lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig (Az.: 9 O 7697/17).

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlic­h zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierte­n die Beziehungs­probleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwuns­ch fest und fälschte die Unterschri­ft des Mannes, um sich die Eizellen einpflanze­n zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschte­r Unterschri­ft – führte schließlic­h zur Schwangers­chaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdesse­n wollte er die Praxis verpflicht­et sehen, den Unterhalt zu übernehmen. Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligu­ng aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschri­ft zu zweifeln – zumal ja die anfänglich­e schriftlic­he Zustimmung vorgelegen habe.

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetrage­n, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellt­en schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngli­che Einwilligu­ng zum Transfer der Eizellen widerrufen habe. Das Telefonat, so argumentie­rt das Gericht, habe aber keinen eindeutige­n Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverstän­dnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlic­h oder nochmals mündlich widerrufen.

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