Verschärfter Datenschutz beim Wohnen
Die EU hat ein neues Datenschutzrecht erarbeitet. Die neue Norm betrifft auch Mieter und Vermieter, Makler und Verwalter.
Abspeichern einschließlich Schutz vor Datenklau dazu, sondern auch zu dokumentieren, was mit den Angaben passiert und wer Zugriff hat. Das kann außer dem Eigentümer zum Beispiel die Hausverwaltung sein. Sehr häufig werden es jedoch auch von Vermieter und Verwaltung beauftragte Ablesedienste sein.
Sobald solche Dritte ins Spiel kommen, nimmt die Verordnung Vermieter in die Pflicht. „Sie müssen darauf achten, dass der Dienstleister die Regeln nach DSGVO einhält. Vermieter gehen dafür in die Haftung“, warnt Storm. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Eigentümer also unter anderem darauf achten, dass ihre Auftragnehmer die Daten auf einem Server innerhalb der EU speichern. Verantwortungsvolle Firmen werden dies freiwillig tun und bescheinigen.
Die Dokumentation brauchen Vermieter, damit sie ihre Mieter informieren können, „was erhoben wurde und wem gegenüber sie offengelegt werden“, sagt die Mietrechtsanwältin Beate Heilmann aus Berlin. Denn Mieter haben laut DSGVO das Recht zu erfahren, was der Eigentümer „an Daten über sie besitzt, in Bezug auf sie wo aufbewahrt und verarbeitet.“Experten erwarten, dass Mieter innerhalb von etwa vier Wochen Antworten auf ihr Auskunftsbegehren bekommen sollten. Clever wäre, Vermieter informierten freiwillig.
In den großen Datentopf darf hinein, was für Anfang, Dauer und
„Personenbezogene Daten von Mietinteressenten dürfen weder gesammelt noch gespeichert werden.“
Ulrich Ropertz Ende des Mietverhältnisses wichtig ist. Das beginnt mit der Selbstauskunft von Wohnungsinteressenten. Neben Personalien bleiben wie bisher Angaben zum Einkommen erlaubt, sofern jemand ernsthaftes Interesse an den Räumen bekundet hat. Fragen nach Religion oder geschlechtlicher Orientierung dagegen sind tabu und dürfen nicht gespeichert werden. Es geht um das konkrete Mietverhältnis.
Das bedeutet aber auch: „Personenbezogene Daten von Mietinteressenten, mit denen kein Mietvertrag zustande gekommen ist, dürfen weder gesammelt noch gespeichert werden“, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es sei denn, die Leute sind einverstanden – in der Hoffnung, von Eigentümer, Makler oder Verwalter Infos über die nächste freie Wohnung zu bekommen. Dieses Okay sollte schriftlich gegeben werden.
Die großen Wohnungsunternehmen passen ihre Interessenten-Fragebögen derzeit der kommenden Vorschrift an. Künftig stehe darauf, „dass die Daten gelöscht werden, wenn jemand nicht zum Zuge kommt, denn dann sind sie nicht erforderlich“, sagt Carsten Herlitz vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Die Daten von Mietern dürfen nicht ewig in den Computer-Speichern des Eigentümers herumgeistern. Der neuen Regel zufolge sind sie „ohne unangemessene Verzögerung“zu löschen. Und zwar, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Das wird normalerweise beim Auszug sein. „Wenn gekündigt wurde, die Nebenkostenabrechnung und die Kaution abgerechnet sind, ist die Sache erledigt“, sagt Heilmann.
Deutscher Mieterbund