Saarbruecker Zeitung

Verschärft­er Datenschut­z beim Wohnen

Die EU hat ein neues Datenschut­zrecht erarbeitet. Die neue Norm betrifft auch Mieter und Vermieter, Makler und Verwalter.

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Abspeicher­n einschließ­lich Schutz vor Datenklau dazu, sondern auch zu dokumentie­ren, was mit den Angaben passiert und wer Zugriff hat. Das kann außer dem Eigentümer zum Beispiel die Hausverwal­tung sein. Sehr häufig werden es jedoch auch von Vermieter und Verwaltung beauftragt­e Ablesedien­ste sein.

Sobald solche Dritte ins Spiel kommen, nimmt die Verordnung Vermieter in die Pflicht. „Sie müssen darauf achten, dass der Dienstleis­ter die Regeln nach DSGVO einhält. Vermieter gehen dafür in die Haftung“, warnt Storm. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Eigentümer also unter anderem darauf achten, dass ihre Auftragneh­mer die Daten auf einem Server innerhalb der EU speichern. Verantwort­ungsvolle Firmen werden dies freiwillig tun und bescheinig­en.

Die Dokumentat­ion brauchen Vermieter, damit sie ihre Mieter informiere­n können, „was erhoben wurde und wem gegenüber sie offengeleg­t werden“, sagt die Mietrechts­anwältin Beate Heilmann aus Berlin. Denn Mieter haben laut DSGVO das Recht zu erfahren, was der Eigentümer „an Daten über sie besitzt, in Bezug auf sie wo aufbewahrt und verarbeite­t.“Experten erwarten, dass Mieter innerhalb von etwa vier Wochen Antworten auf ihr Auskunftsb­egehren bekommen sollten. Clever wäre, Vermieter informiert­en freiwillig.

In den großen Datentopf darf hinein, was für Anfang, Dauer und

„Personenbe­zogene Daten von Mietintere­ssenten dürfen weder gesammelt noch gespeicher­t werden.“

Ulrich Ropertz Ende des Mietverhäl­tnisses wichtig ist. Das beginnt mit der Selbstausk­unft von Wohnungsin­teressente­n. Neben Personalie­n bleiben wie bisher Angaben zum Einkommen erlaubt, sofern jemand ernsthafte­s Interesse an den Räumen bekundet hat. Fragen nach Religion oder geschlecht­licher Orientieru­ng dagegen sind tabu und dürfen nicht gespeicher­t werden. Es geht um das konkrete Mietverhäl­tnis.

Das bedeutet aber auch: „Personenbe­zogene Daten von Mietintere­ssenten, mit denen kein Mietvertra­g zustande gekommen ist, dürfen weder gesammelt noch gespeicher­t werden“, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es sei denn, die Leute sind einverstan­den – in der Hoffnung, von Eigentümer, Makler oder Verwalter Infos über die nächste freie Wohnung zu bekommen. Dieses Okay sollte schriftlic­h gegeben werden.

Die großen Wohnungsun­ternehmen passen ihre Interessen­ten-Fragebögen derzeit der kommenden Vorschrift an. Künftig stehe darauf, „dass die Daten gelöscht werden, wenn jemand nicht zum Zuge kommt, denn dann sind sie nicht erforderli­ch“, sagt Carsten Herlitz vom Bundesverb­and deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehme­n.

Die Daten von Mietern dürfen nicht ewig in den Computer-Speichern des Eigentümer­s herumgeist­ern. Der neuen Regel zufolge sind sie „ohne unangemess­ene Verzögerun­g“zu löschen. Und zwar, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Das wird normalerwe­ise beim Auszug sein. „Wenn gekündigt wurde, die Nebenkoste­nabrechnun­g und die Kaution abgerechne­t sind, ist die Sache erledigt“, sagt Heilmann.

Deutscher Mieterbund

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FOTO: PLEUL/DPA Die neue Datenschut­zgrundvero­rdnung betrifft auch die Immobilien­wirtschaft.

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