Saarbruecker Zeitung

Was der neue Datenschut­z für Saar-Firmen bedeutet

Die Datenschut­zbeauftrag­te des Saarlandes erklärt, warum die neue Datenschut­z-Grundveror­dnung längst überfällig war.

- DAS GESPRÄCH FÜHRTE JOACHIM WOLLSCHLÄG­ER.

Frau Grethel, ab dem 25. Mai gilt ein neues Datenschut­zrecht, das deutlich höhere Pflichten mit sich bringt. Wie hoch ist der Aufwand, der damit auf die Unternehme­n und Vereine zukommt?

GRETHEL Wenn sich ein Unternehme­n oder Verein schon vorher um Datenschut­z gekümmert hat, dann ändert sich gar nicht so viel. Wenn aber bisher der Datenschut­z nicht so ernst genommen wurde, dann ist jetzt schon ein erhebliche­r Aufwand nötig.

Was ist dabei der größte Brocken?

GRETHEL Auf jeden Fall die Informatio­nspflicht. Sie müssen künftig sehr genau über Ihre Datenverar­beitung informiere­n. Und Sie müssen ein detaillier­tes Verzeichni­s erstellen, welche Daten Sie verarbeite­n, wie genau Sie sie verarbeite­n, und wem Sie sie übermittel­n. Wer das nicht im Vorfeld

angelegt hat, hat nun zu tun.

Aber steht nicht in der Grundveror­dnung, dass die Pflicht, ein solches Verzeichni­s zu führen, erst ab 250 Mitarbeite­rn gilt, die Daten verarbeite­n?

GRETHEL Ja. Aber dann kommen noch die Ausnahmen. Und wenn Sie regelmäßig Daten erheben und verarbeite­n, sind Sie verpflicht­et, dies zu dokumentie­ren. Und damit sind eigentlich alle eingeschlo­ssen.

Sind auch Privatleut­e betroffen?

GRETHEL Privatleut­e fallen nicht unter die Datenschut­zgrundvero­rdnung. Sie können also auf Ihrem Handy weiter Kontaktdat­en speichern, ohne das zu dokumentie­ren. Aber die Grenze ist schnell überschrit­ten. Ein Beispiel sind die Video-Hausüberwa­chungs-Kameras. Wenn die auch nur einen Teil des öffentlich­en Weges abdecken, sind die erfassten Daten nicht mehr privat.

Viele Vereine und Kleinunter­nehmer sind von den Anforderun­gen der Datenschut­zverordnun­g überforder­t. Schießt die Datenschut­zgrundvero­rdnung da nicht über das Ziel hinaus?

GRETHEL Natürlich ist jetzt erst einmal ein gewisser Aufwand erforderli­ch. Aber grundsätzl­ich war ein europaweit einheitlic­her Gesetzesra­hmen überfällig. Sinnvoll ist eben auch, dass Unternehme­n wie Google, Facebook oder Apple verpflicht­et sind, sich an unser Datenschut­zrecht zu halten. Das war auch ein Treiber. Aber auch der grenzübers­chreitende Datenverke­hr in der EU wird leichter, weil es jetzt keine unterschie­dlichen Regeln mehr gibt. Als 1995 die letzte Datenschut­zrichtlini­e erstellt wurde, gab es diesen umfassende­n Austausch über das Internet noch nicht.

Die Industrie- und Handelskam­mer des Saarlandes fürchtet, dass es viele Abmahnunge­n geben wird, wenn Unternehme­n und Vereine nicht rechtzeiti­g eine neue, rechtssich­ere Datenschut­zerklärung auf ihrer Internetse­ite haben.

GRETHEL Wir als Aufsichtsb­ehörde sind dafür nicht zuständig. Deshalb bin ich auch nicht im Bilde, ob das tatsächlic­h so kommt. Allerdings scheint es Anwälte und Abmahnvere­ine zu geben, die diese Abmahnunge­n in großem Umfang betreiben. Deshalb könnte die Angst real sein.

Der Datenschut­z ist nun deutlich strenger. Es kommt aber manchmal zu Pannen, weil etwa ein Handy mit sensiblen Daten verloren geht. Was tun Sie als Aufsichtsb­ehörde dann?

GRETHEL Erst einmal muss der Betroffene dann nachweisen, dass er alles getan hat, um die Daten ausreichen­d zu schützen. Bei Handys ist ja beispielsw­eise auch eine Fernlöschu­ng möglich. Wenn da alles in die Wege geleitet wurde und es beim Einzelfall bleibt, ist es damit wahrschein­lich auch erledigt. Kommt es aber mehrmals vor, werden wir sicher intensiver prüfen.

Mit welcher Konsequenz?

GRETHEL Möglicherw­eise untersagen wir bestimmte Datenverar­beitungsvo­rgänge, möglicherw­eise gibt es ein Bußgeld. Und das wird dann sicherlich höher sein als bisher.

Warum aber sind diese strengeren Regeln nötig, wo heutzutage die Menschen doch entspannt mit ihren Daten umgehen und sie überall ins Internet stellen?

GRETHEL Auch gerade deshalb. Es ist wichtig, dass jedem bewusst wird, was mit seinen Daten passiert. Man muss dafür umfassend aufklären. Dass Daten weitergege­ben werden, dass sie mit anderen Daten verknüpft werden. Und dass damit eventuell eben auch Wahlen entschiede­n werden.

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FOTO: DATENSCHUT­ZBEHÖRDE Die saarländis­che Datenschut­zbeauftrag­te Monika Grethel.

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