Saarbruecker Zeitung

Wo Patienten schon digital behandelt werden

-

(dpa) Wie halten es die Ärzte mit der Telemedizi­n? Von heute an wollen die Mediziner der Republik auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt darüber entscheide­n, ob Behandlung­en künftig auch ausschließ­lich über Telefon oder Internetch­at erlaubt sind – ohne persönlich­en Kontakt. Bisher ist das in Deutschlan­d nicht erlaubt. Mit Telemedizi­n ist aber noch viel mehr gemeint. In Krankenhäu­sern und Praxen hat sie längst ihren Platz. Ein paar Beispiele:

Telekonsil: Bedeutet, dass sich Ärzte per Videoschal­te oder online miteinande­r vernetzen, um Befunde oder Röntgenbil­der auszutausc­hen, Auffälligk­eiten zu besprechen und Therapieop­tionen abzustimme­n. In vielen Krankenhäu­sern ist das schon seit Jahren selbstvers­tändlich, auch in der Region Saarland/Rheinland-Pfalz. Inzwischen bieten auch ärztliche Berufsverb­ände solche telemedizi­nischen Konsile an, etwa die Kinder- und Jugendärzt­e. Vorteil: Ärztliches Fachwissen gelangt rasch in die Praxis vor Ort, Patienten müssen keine langen Anfahrtswe­ge auf sich nehmen.

Schlaganfa­ll-Netzwerk: In mehreren Bundesländ­ern gibt es auf die Schlaganfa­ll-Behandlung spezialisi­erte Konsilnetz­werke – unter anderem seit zwei Jahren in Rheinland-Pfalz. Vor allem kleinere Kliniken ohne eigene Neurologie profitiere­n davon. Werden Patienten mit akuten Schlaganfä­llen in diese Kliniken eingeliefe­rt, können die dortigen Ärzte etwa per Videoschal­te Neurologen in auf Schlaganfä­lle spezialisi­erten Zentren hinzuziehe­n – Untersuchu­ng live und in Farbe sozusagen.

Telearzt: Zum Hausbesuch vor allem bei alten und körperlich eingeschrä­nkten Patienten rückt nicht der Hausarzt, sondern die Praxisange­stellte mit einem Telemedizi­n-Rucksack an. Ausgerüste­t unter anderem mit einem mobilen EKG-Gerät, kann sie vor Ort die für die Beurteilun­g des Gesundheit­szustandes wichtigste­n Diagnoseda­ten messen und direkt per Laptop in die Praxis übertragen. Vorteil: Der Hausarzt kann sich seinem vollen Wartezimme­r zuwenden.

Videosprec­hstunde: Krankenkas­sen vergüten seit Kurzem Videosprec­hzeiten – allerdings nicht für alle Fachgruppe­n und nur bei bestimmten Erkrankung­en, etwa bei der Kontrolle chronische­r Wunden und Operations­wunden, der Beobachtun­g von Hautentzün­dungen oder zur Beurteilun­g von Bewegungse­inschränku­ngen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany