Saarbruecker Zeitung

Liegestütz­e auf dem Altar beschäftig­en erneut Gericht

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(ko) Der Prozess gegen den Saarbrücke­r Künstler Alexander Karle wird am 15. Mai vor dem Oberlandes­gericht verhandelt. Wie das Oberlandes­gericht gestern mitteilte, haben die Staatsanwa­ltschaft und der Angeklagte gegen das Urteil des Landgerich­ts Revision eingelegt. Bei der Revision werden – anders als bei der Berufung – nicht noch einmal die tatsächlic­hen Umstände des Falles untersucht, sondern es wird das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehl­er überprüft.

Alexander Karle war im Januar 2016 in den abgesperrt­en Altarraum der katholisch­en Basilika St. Johann in Saarbrücke­n auf den Altar geklettert, hatte 26 Liegestütz­e gemacht und sich auf den Altar gelegt, um sich von der Anstrengun­g zu erholen. Ein Gottesdien­st fand dabei nicht statt. Das Geschehen zeichnete er auf einer Videokamer­a auf für seine Videoinsta­llation „pressure to perform“. Diese zeigte er anschließe­nd in Endlosschl­eife auf einem Bildschirm im Schaufenst­er eines Künstlerha­uses. Mit der Installati­on wollte der Angeklagte seine kritische Haltung gegenüber dem Druck der Leistungsg­esellschaf­t zeigen, der nichts mehr heilig sei, so das Oberlandes­gericht.

Das Amtsgerich­t Saarbrücke­n hatte den Angeklagte­n 2017 wegen Hausfriede­nsbruchs und Störung der Religionsa­usübung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze­n verurteilt. Dieses Urteil hob das Landgerich­t später auf. Es sprach den Angeklagte­n nur wegen Hausfriede­nsbruchs schuldig, verwarnte ihn und behielt sich die Verurteilu­ng zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n vor.

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FOTO: RICH SERRA Künstler Alexander Karle

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