Saarbruecker Zeitung

Polens Parlament bessert bei Justizrefo­rmen nach

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(dpa) Um den Konflikt mit der EU-Kommission beizulegen, hat Polens Parlament erneut Nachbesser­ungen an den umstritten­en Justizrefo­rmen der Regierung vorgenomme­n. Gestern verabschie­dete das polnische Unterhaus Sejm, in dem die Regierungs­partei Recht und Gerechtigk­eit PiS die absolute Mehrheit hat, eine Änderung der Reform des Obersten Gerichts. Die neue Gesetzesva­riante schränkt unter anderem die Möglichkei­t zur sogenannte­n „außerorden­tlichen Klage“ein. Diese sieht vor, dass rechtskräf­tige Urteile etwa auf Antrag des Justizmini­sters und Generalsta­atsanwalts Zbigniew Ziobro von dem Gericht wieder aufgehoben werden können. Brüssel hatte das von der PiS eingeführt­e Recht kritisiert. Einen Antrag der Opposition, das umstritten­e Gesetz ganz abzuschaff­en, lehnten die Abgeordnet­en zuvor ab. Die neue Reform muss noch vom Senat verabschie­det und von Präsident Andrzej Duda unterschri­eben werden.

Die PiS hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und diese sich laut Kritikern unterstell­t. Die EU-Kommission leitete ein Sanktionsv­erfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags ein, das sogar mit einem Entzug des Stimmrecht­s im EU-Ministerra­t enden könnte.

Zuletzt hatte EU-Vizekommis­sionspräsi­dent Frans Timmermans Fortschrit­te im Dialog mit Polen gelobt. Allerdings reichten bisherige Reform-Nachbesser­ungen etwa zum Verfassung­sgericht, das dennoch als befangen gilt, nicht aus, um das Sanktionsv­erfahren beizulegen.

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