Strafe für Liegestütze auf Saarbrücker Altar
SAARBRÜCKEN (wi) Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat in dritter Instanz den Saarbrücker Künstler Alexander Karle wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verurteilt. Über das Strafmaß entscheidet nun das Landgericht. Der heute 40-Jährige hatte sich 2016 bei Liegestützen auf dem Altar der katholischen Basilika St. Johann gefilmt. Daraus machte er eine Videoinstallation, mit der er gegen den Leistungsdruck in einer Gesellschaft protestieren wollte. Karle betonte, dass er damals „in Liebe und im Glauben an Gott gehandelt“habe. Er hatte auf Freispruch gehofft. Die Richter bescheinigten ihm, dass er mit seiner Kunstaktion in besonders roher Form die religiöse Bedeutung des Altars missachtet, sie bei seinen Liegestützen quasi mit Füßen getreten habe.
WIEN/SAARBRÜCKEN (red) Die Saarbrücker Zeitung hat gestern für herausragende Seitengestaltung einen Preis beim 19. European Newspaper Award erhalten. Eine internationale Jury zeichnete in der Kategorie Fotografie eine Doppelseite der Serie „Halden des Saarlandes“mit Luftaufnahmen von SZ-Art-Director Robby Lorenz im Festsaal des Wiener Rathauses aus. Die ungewöhnlichen Perspektiven hatte Lorenz mit einer Fotodrohne festgehalten. In den vergangenen Jahren waren die SZ und ihr Art Director bereits mehrfach mit Preisen in diesem renommierten Wettbewerb ausgezeichnet worden. In diesem Jahr haben sich 185 Zeitungen aus 27 Ländern an der Ausschreibung beteiligt.