Nun müssen klare Vorgaben her
Der Bundesgerichtshof hat ein sehr gutes, weil ausgewogenes Urteil zum Einsatz von Dashcams gesprochen. Nun müssen daraus die richtigen Konsequenzen gezogen werden.
Zu Recht betont das Gericht den Nutzen solcher Kameras für die Wahrheitsfindung. Anders als etwa bei Zeugenaussagen lässt sich mit einer Videoaufnahme in der Regel zweifelsfrei nachvollziehen, wie sich ein Unfall zugetragen hat. Dashcams können so zu deutlich mehr Gerechtigkeit beitragen. Doch ebenso richtig liegen die Richter mit ihrer Auffassung, dass nicht jeder Autofahrer jederzeit jeden filmen darf. Auch der Datenschutz ist ein hohes Gut.
Nun müssen klare gesetzliche Vorgaben und standardisierte technische Verfahren her, die beide Aspekte des Urteils berücksichtigen: Eine Lösung könnten etwa Kameras sein, die Aufzeichnungen alle paar Sekunden überschreiben und Daten erst bei einem Aufprall automatisch speichern. Rechtsordnung verstoße, am Ende „belohnt“werde. Er ist enttäuscht vom BGH-Urteil: Das Persönlichkeitsrecht wiege nun weniger als die „Aufklärung von Blechschäden“.
Die deutsche Versicherungswirtschaft fordert vom Gesetzgeber nun einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag plädiert seit langem für eine klare gesetzliche Regelung und empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten „anlassbezogen“zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden.