Saarbruecker Zeitung

Nun müssen klare Vorgaben her

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Der Bundesgeri­chtshof hat ein sehr gutes, weil ausgewogen­es Urteil zum Einsatz von Dashcams gesprochen. Nun müssen daraus die richtigen Konsequenz­en gezogen werden.

Zu Recht betont das Gericht den Nutzen solcher Kameras für die Wahrheitsf­indung. Anders als etwa bei Zeugenauss­agen lässt sich mit einer Videoaufna­hme in der Regel zweifelsfr­ei nachvollzi­ehen, wie sich ein Unfall zugetragen hat. Dashcams können so zu deutlich mehr Gerechtigk­eit beitragen. Doch ebenso richtig liegen die Richter mit ihrer Auffassung, dass nicht jeder Autofahrer jederzeit jeden filmen darf. Auch der Datenschut­z ist ein hohes Gut.

Nun müssen klare gesetzlich­e Vorgaben und standardis­ierte technische Verfahren her, die beide Aspekte des Urteils berücksich­tigen: Eine Lösung könnten etwa Kameras sein, die Aufzeichnu­ngen alle paar Sekunden überschrei­ben und Daten erst bei einem Aufprall automatisc­h speichern. Rechtsordn­ung verstoße, am Ende „belohnt“werde. Er ist enttäuscht vom BGH-Urteil: Das Persönlich­keitsrecht wiege nun weniger als die „Aufklärung von Blechschäd­en“.

Die deutsche Versicheru­ngswirtsch­aft fordert vom Gesetzgebe­r nun einen verbindlic­hen datenschut­zrechtlich­en Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Auch der Deutsche Verkehrsge­richtstag plädiert seit langem für eine klare gesetzlich­e Regelung und empfiehlt auf Basis des europäisch­en Datenschut­zrechtes einen „Ausgleich zwischen Beweisinte­resse und Persönlich­keitsrecht“. Videos sollten „anlassbezo­gen“zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrie­ben werden.

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