Saarbruecker Zeitung

Karlsruhe verhandelt über Rundfunkbe­itrag

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KARLSRUHE (dpa) Nach jahrelange­r Kritik und zahlreiche­n Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbe­itrag vor der Entscheidu­ng. Das Bundesverf­assungsger­icht befasst sich ab morgen zwei Tage lang mit Verfassung­sbeschwerd­en von drei Privatleut­en und einem Unternehme­n. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigu­ng hatten, entspreche­nde Gesetze zu beschließe­n. Die Beschwerde­führer sehen außerdem den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsge­räten für verfassung­swidrig. Es geht immerhin um fast acht Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlun­g in der Regel mehrere Monate.

Gegner des seit 2013 gültigen Rundfunkbe­itrags, der pro Wohnung fällig wird und aktuell 17,50 Euro im Monat beträgt, hatten eine regelrecht­e Prozessflu­t vor den Verwaltung­sgerichten losgetrete­n. Auch die Landesverf­assungsger­ichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben geurteilt. In keiner Entscheidu­ng konnten sich die Kritiker bisher durchsetze­n. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziel­l, nicht kritisch genug“, sagt einer der drei Kläger, Robert Splett. „Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtliche­n Programme“, kritisiert er. Der 52-jährige Informatik­er zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht.

Außerdem halten es die Beschwerde­führer es für verfassung­swidrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind. Weiterer Kritikpunk­t: Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Alleinlebe­nde müssen ihn alleine tragen.

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